Hallo,
der Eigentümer legt mir eine Sterbefallbescheinigung des Standesamts x vor, versehen mit Siegel des Standesbeamten und Unterschrift, und beantragt die Löschung eines Wohnungsrechts.
Ist diese Sterbefallbescheinigung eine Urkunde im Sinne des § 29 Abs. I S. 2 GBO? Ich habe sonst immer eine Sterbeurkunde, aber kann ich die wirklich verlangen, oder reicht auch die Sterbefallbescheinigung?
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