Sterbefallbescheinigung Urkunde im Sinne § 29 Abs. I S. 2 GBO?

  • Hallo,
    der Eigentümer legt mir eine Sterbefallbescheinigung des Standesamts x vor, versehen mit Siegel des Standesbeamten und Unterschrift, und beantragt die Löschung eines Wohnungsrechts.
    Ist diese Sterbefallbescheinigung eine Urkunde im Sinne des § 29 Abs. I S. 2 GBO? Ich habe sonst immer eine Sterbeurkunde, aber kann ich die wirklich verlangen, oder reicht auch die Sterbefallbescheinigung?

  • Mit Siegel und Unterschrift genügt mir das (von der zustündigen Behörde ausgestellte Urkunde). Ob das Ding als Bescheinigung oder sonstwie bezeichnet ist - mir egal.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

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