Verwaltungsbeirat noch Unterschriftsberechtigt?

  • Hallo!

    Mein kleines Problemchen:
    Am 02.11.2009 war die Mitgliederversammlung und der Verwalter wurde bestellt.
    Am 29.12.2009 geht die Verwaltungsbeiratsvorsitzende A zum Notar und lässt ihre unterschrift beglaubigen. Aber am 04.11.2009 erfolgte die Eigentumsumschreibung auf B. Jetzt ist meine Frage, ob A noch wirksam das Protokoll der Versammlung unterschrieben hat, da sie ja mit der Veräußerung aus dem Beirat ausgeschieden ist.

    Danke für eure Hilfe!!

    melanie

  • Wenn es abweichende Vereinbarungen zu § 29 WEG gibt, kann Verwaltungsbeirat auch ein Nicht-Wohnungseigentümer sein (Bärmann/Merle, WEG 10. Auflage 2008, § 29 RN 14). Daher müsste zunächst die Teilungserklärung überprüft werden, ob die Funkltion des Beirats von der Eigenschaft als WEig. abhängig ist. Im Übrigen kommt es aber auch lediglich darauf an, dass der Unterzeichner des Protokolls zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum Verwaltungsbeirat bestellt war und damit die Garantenfunktion ausüben konnte. Das kann ein Beirat auch nur, wenn er an der Versammlung auch teilgenommen hat; ein Beirat, der zwar bestellt war, aber der Versammlung nicht beigewohnt hat, hat das Protokoll nicht zu unterschreiben (Röll, Rpfleger 1986, 4/5).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!