Unbedenklichkeitsbescheinigung bzgl Sondernutzungsrechten

  • Hallo!
    Ich hab hier einen Antrag auf Eintragung von Sondernutzungsrechten in 4 Grundbüchern. Es handelt sich um die Benutzung von Stellplätzen. Die Nutzung der Stellplätze wurde schon früher im Wege von Grunddienstbarkeiten geregelt, welche jeweils in den 4 Grundbüchern eingetragen sind (1972).
    In der Urkunde steht, dass die Miteigentümer aufgrund einer privatschriftlichen Nutzungsvereinbarung vom Jahr 2004 geregelt haben, dass die Stellplätze abweichend genutzt werden.
    Nun sollen also diese Sondernutzungsrechte eingetragen werden.
    Hab jetzt mal im HRP nachgeschaut und da steht unter Rn 2964, dass eine UB erforderlich ist.
    Allerdings nur bei Erwerb. Wie ist denn Erwerb zu definieren? Liegt ein solcher Fall hier vor?
    Danke schonmal!

  • Wenn die Sondernutzungsrechte neu begründet = Inhalt des betreffenden SE werden sollen, wirst Du wohl die steuerliche UB benötigen, weil die Einräumung von SNR´en dem Erwerb von Grundstücken gleichgestellt wird. s. § 2 GrEStG:
    § 2 Grundstücke
    (1) [1] 1Unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts zu verstehen. 2Jedoch werden nicht zu den Grundstücken gerechnet:
    · 1.Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören,
    · 2.Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen,
    · 3.das Recht des Grundstückseigentümers auf den Erbbauzins.
    (2) Den Grundstücken stehen gleich
    · 1.Erbbaurechte,
    · 2.Gebäude auf fremdem Boden,
    · 3.dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte im Sinne des § 15 des Wohnungseigentumsgesetzes und des § 1010 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
    (3) 1Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke, die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, so werden diese Grundstücke als ein Grundstück behandelt. 2Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf einen oder mehrere Teile eines Grundstücks, so werden diese Teile als ein Grundstück behandelt.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Hallo!
    Ich hab hier einen Antrag auf Eintragung von Sondernutzungsrechten in 4 Grundbüchern. .... Wie ist denn Erwerb zu definieren? Liegt ein solcher Fall hier vor?
    Danke schonmal!

    Ich würde hier, wie Prinz, einen Erwerb sehen. Also UB.

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