Hallo Leute,
ich habe natürlich schon zahlreiche Genehmigungen eines Vormundschaftsgerichtes erhalten.
Kurz und bündig:
"Die Erklärungen des Betreuers ... werden genehmigt."
Gestern erhalte ich erstmals folgende Genehmigungserklärung:
"Die Erklärungen des Betreuers ... werden genehmigt.
Sie werden wirksam mit Rechtskraft dieses Beschlusses."
Dann folgt Rechtsmittelbelehrung.
Das heißt natürlich, dass ein weiterer Arbeitsschritt erforderlich ist, nämlich jener, nach Ablauf der RM-Frist das Rechtskraftzeugnis einzuholen.
Warum macht man so etwas??? Ist das neu?
Gruß HansD