Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren



  • Hast dir ja richtig Mühe gegeben mit der (umfangreichen) Kritik. Finde ich gut. Hatte ja ohnehin vor noch Feinschliff zu betreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Quest (18. März 2010 um 11:15)

  • Beitrag # 53 - dort der Beschlussentwurf - wurde angepasst.

    Patch / Version 1.01 - Beiträge bis # 61 sind eingearbeitet worden.

    Danke für die Hinweise und Anregungen!

  • Der Vorsitzende Richter des Landgerichts hatte dem RA geschrieben, dass er Stellung nehmen soll zu meinem Beschluss oder aber das Rechtsmittel zurück nehmen soll.

    Der RA hat das Rechtsmittel zurückgenommen :(
    Hab also gewonnen, auch wenn es nicht so war, wie ich es mir gewünscht hätte.

    Nagut, dann probiere ich es bei der nächsten Akte nochmal. Hab ja den Beschluss im Entwurf verfügbar :D


    PS: Was ich sehr merkwürdig finde ist, dass der Richter einen Beschluss gemacht hat, wonach die Parteien die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu tragen haben. Ich dachte immer die Rechtsmittel im PKH-Verfahren sind kostenlos?

  • Meine Rechtsauffassung ist (nach Mitteilung einer anderen Foren-Userin in einem anderen Thread) mittlerweile vom BGH bestätigt worden.

    BGH, Beschluss vom 8.12.2010, XII ZB 38/09.

    Im vorvorletzten Abschnitt nimmt der BGH Bezug auf die BAG Entscheidung die ich auch schon angeführt hatte, Bezug.

  • Wobei mein LAG in konsequenter Anwendung der BAG Entscheidung auch die Beteiligung des Anwaltes bei einer Aufhebung gem. § 124 Nr. 4 ZPO verlangt.

  • Jap, hab heute morgen meine Mutter angerufen (ist RA'in) - sie ist jetzt ziemlich aufgebracht, gerade weil das für die RA'e Mehrarbeit bedeutet. Sie meinte, grad in Scheidungsverfahren, wenn das Rentenausgleichgedöns noch nicht stattgefunden hat, sagt sie zu jedem Mandanten, dass er, wenn er umzieht sich umbedingt melden soll, damit sie gleich weiß, wo sie hinschreiben soll, wenn der Rentenausgleich durchgeführt werden soll. Bisher hat sich in den ganzen 15 Jahren noch nie ein Mandant gemeldet. Sie meinte: ist der Richterspruch erfolgt, haben die Mandanten mit mir im Geiste bereits abgeschlossen und ich bin abgeschrieben. Daher ist der Erhalt der Anwaltsrechnung oft ein Schock oder eine Beleidigung für den Mandanten ;)

    Hab ihr aber auch gesagt, dass ich das viel besser finde, als andersherum und bin mit ihr (rechtlich diskutierend) daher aneinandergeraten. Gut, dass ich gegen meine Mutter mal obsiegen konnte :teufel:

  • Ich mache das seit einiger Zeit so. Die Anwaltschaft ist nicht amused, hat sich aber dran gewöhnt. Meckerbriefe und Drohungen mit DAB kommen nur noch gelegentlich von auswärtigen Anwälten. (Und wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich zitiere nämlich die BAG-Entscheidung in meinem Anschreiben)

  • ich kann nicht nachvollziehen, was es rein praktisch nützt. Wenn ich doch als Gerich eh´keine Adresse habe (Partei ist offensichtlich unbekannt verzogen), nützt mir die Aufhebung doch gar nichts.:gruebel: Weder kann ich mit einer Überweoisung rechnen (Partei hat ja keine Kenntnis) noch kann ich irgendwie vollstrecken.:gruebel:
    ansonsten:


    und an letzterem fehlt es ja eindeutig! Der RA kann eben nicht sämtliche rechtshandlungen für die Partei vollziehen; insbesondere ist doch völlig evident, dass er keine Erklärungen über die per und wirstchaftl Verhältnisse abgeben kann. Vollmacht hin oder her.

  • Sach ich ma so: Klar kann sich der Anwalt nicht erklären, aber wenn sich die Partei da nicht beim Anwalt meldet: 124 Nr. 2

    ich arbeite da mit langen Fristen, aber wenn die nicht eingehalten werden, hebe ich auf.

    Ob dat alles sinnvoll ist: Mach ich nicht nach BAG, werde ich aufgehoben, insofern...


  • Für den Anwalt ist das ganz klar ein riesiges Ekelpaket. Die Empörung der RA'e kann ich sehr gut nachvollziehen.

    Für den Rechtspfleger ist das super. Kommt nichts, wird aufgehoben und Akte ist weg vom Tisch. Muss halt die Kostenbeitreibungsstelle die Anschrift ermitteln. Nach mir die Flut...

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