Kosten Schutzschrift ohne Verfügungsantrag

  • Kann mir jemand weiterhelfen? Im Fall wurde im Zuge außergerichtlicher Korrespondenz in Kenntnis dessen, dass noch kein Verfügungsantrag gestellt wurde (auch Telefonat) durch den Abgemahnten eine Schutzschrift eingereicht. Ein Verfügungsantrag wurde und wird nicht gestellt werden (außergerichtliche Abmahnungsrücknahme erfolgt). Die Rechtsprechung des BGH sagt, Kostenersatz in Höhe von 1,3 Verf.gebühr dann wenn Verfügungsantrag gestellt, auch bei Rücknahme oder Abweisung. Was ist wenn keiner gestellt wurde. Im Internet wird in der Literatur gesagt, dass sei das Risiko des Abgemahnten. Er bekommt keinen Kostenersatz in diesem Fall. Auch außergerichtlich nicht. Hat einer ne Entscheidung dazu? Dringend. Danke...

    2 Mal editiert, zuletzt von Menea (29. Januar 2010 um 15:25)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!