Unterstützung durch die Eltern?

  • Ein Jugendlicher (wird dieses Jahr 20) verlangt durch "seinen" Anwalt von der AA, dass sie ihm einen Ausbildungsplatz vermittelt. Diese hatten ihn mit dem Argument nach Hause geschickt, dass er nicht vermittelt oder gefördert werden könne.

    Nun mein eigendliches Problem:

    Er wohnt noch bei seinen Eltern im Haushalt. Haben diese nicht für die anwaltliche Vertretung ihres Kindes finanziell einzustehen? Besteht überhaupt ein BerH-Anspruch?

  • Mutwilligkeit? Kann der Junge nicht selbst Bewerbungen schreiben und sich die Tageszeitungen nach Angeboten durchlesen? Oder selbst beim AA die Stellen anschauen?
    Finde ich ja ganz frech! Wo kommen wir denn da hin, dass man ihm ne Lehrstelle auf dem Silbertablett serviert!?
    Soweit ich weiß hat er keinen Anspruch darauf ne Lehrstelle vom AA vermittelt zu bekommen.

  • Mutwilligkeit? Kann der Junge nicht selbst Bewerbungen schreiben und sich die Tageszeitungen nach Angeboten durchlesen? Oder selbst beim AA die Stellen anschauen?
    Finde ich ja ganz frech! Wo kommen wir denn da hin, dass man ihm ne Lehrstelle auf dem Silbertablett serviert!?
    Soweit ich weiß hat er keinen Anspruch darauf ne Lehrstelle vom AA vermittelt zu bekommen.



    Naja, man hat doch aber schon einen Anspruch darauf wenigstens geeignete Angebote übermittelt zu bekommen. Ob daraus eine Lehrstelle wird steht auf einem anderen Blatt und ob man überhaupt Angebote kriegt auch, da die AA die Angebote nur weitereichen darf wenn der Jugendliche den Anforderungen des Arbeitgebers entspricht.
    Mit welcher Begründung hat denn das AA den Jugendlichen weggeschickt?
    Ich kenne das bei meinen eigenen Kindern so , das die schon drauf achten das Neigungen und Fähigkeiten da nicht völlig auseianderklaffen, aber dann kriegt man schon ab und zu einen Brief mit einem Angebot. Das natürlich 1000 andere Jugendliche auch erhalten.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Aha. Der gute ist 20 Jahre alt. Was hat er denn gesagt, was er bis jetzt gemacht hat um ne Ausbildung zu bekommen?
    Hat er wirklich noch nie nen termin beim AA gehabt? Jeder vernünftige Mensch lässt sich da ein oder zweimal beraten und legt dann alleine los.
    Was bringt er denn so vor?

    Unabhänguig davon ist er, wenn er bei seinen Eltern lebt in einer Bedarfsgemeinschaft. Da er über 18 Jahre alt ist, sind ihm seine Eltern zu Barunterhalt verpflichtet. jedoch nur, wenn er sich um eine Ausbildung bemüht. Er wohnt ja bei seinen Eltern, also gewähren sie im Naturalunterhalt und geben ihm Wohnraum.
    Das muss man anrechnen wie Barunterhalt.
    Was zahlen ihm denn seine Eltern oder was bezahlen sie für ihn?

  • hm .... wie belegt er diese Behauptung ? Hat er überhaupt einen Antrag gestellt ? ..... Gibt es einen Bescheid oder wenigstens ein Schriftstück ?

    sorry, aber dieses "haben die dort gesagt" .... "hab' mit denen telefoniert" .... "die machen einfach nichts" geht mir auf die Nerven ....

    Keiner will sich um die eigenen Angelegenheiten in der angebrachten Art und Weise kümmern.

  • Sehe ich wie taz. geht mir auch tierisch auf die Nerven!
    Wie belegt er denn seine Aussage, die würden jegliche Kooperation verweigern? Kann ich mir so gar nicht vorstellen...

  • Ich würde vorschlagen, mal ein wenig Dampf aus der Sache zu nehmen, mir wird hier schon wieder ein wenig zu schablonenhaft argumentiert. Die Erfahrung mit den ARGEn lehrt uns (fragt mal b-g-f usw.), dass die die Leute doch wirklich oft "abfertigen" und regelrecht "herauswerfen".

    Bei mir gäbe es dafür zunächst zwar auch keine BerH, aber deswegen, weil im hiesigen Bezirk kostenlose Beratungsstellen existieren, die über Ansprüche nach SGB II, XII usw. gezielt beraten. Sofern nach deren Meinung ein Anspruch auf Förderung besteht, würde ich aber auch erstmal auf einen schriftlichen Antrag bestehen. Bei Ablehnung kann man dann aber auch sicherlich über BerH nachdenken.

    Was den Unterhaltsanpruch gegen die Eltern angeht, dürfte dieser m. E. aber auf jeden Fall zu prüfen sein.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Eben. erstmal das Zepter selbst in die hand nehmen. Und wenn da nichts bei raus kommt kann man mit "Nachweisen" immer noch nen Bersatungshilfeschein beantragen.
    Ich bin da echt nicht kleinlich, aber wenn keine substantiierten Vorträge kommen oder nur ein "die tun da nichts für mich" kommt, reagiere ich schon allergisch.

  • Also Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr haben einen Anspruch darauf, eine Lehrstelle vom Arbeitamt zu bekommen. Wenn dies auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht möglich ist, bekommen sie ein Berufsvorbereitungsjahr, eine berufsvorbereitende Schulungsmaßnahme oder auch eine übertriebliche Lehrstelle. Den Jugendlichen rauszuschmeißen ist ungesetzlich und eine Frechheit.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ja, denn ist doch mal super! Soll er sich schriftlich beim AA beschweren und mit dem Antwortschreiben zur RASt gehen. Dann kriegt er auch seinen Schein, je nachdem, wie es mit den finanziellen Verhältnissen aussieht.

  • Ein Jugendlicher (wird dieses Jahr 20) verlangt durch "seinen" Anwalt von der AA, dass sie ihm einen Ausbildungsplatz vermittelt. Diese hatten ihn mit dem Argument nach Hause geschickt, dass er nicht vermittelt oder gefördert werden könne.

    Nun mein eigendliches Problem:

    Er wohnt noch bei seinen Eltern im Haushalt. Haben diese nicht für die anwaltliche Vertretung ihres Kindes finanziell einzustehen? Besteht überhaupt ein BerH-Anspruch?




    Und wie entscheidest du dich jetzt? ;) Ich würde ertsmal den Verdienst der Eltern überprüfen und weiterhin ein Schreiben des AA verlangen, aus dem hervorgeht, dass ihm keine Hilfen gewährt werden. Ggf. kann er bestimmt auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachweisen, mit der er gegen seinen "Rauswurf" angegangen ist. :cool:

  • @ Bumani:

    Würdest Du wirklich eine Dienstaufsichtsbeschwerde verlangen. Da ich jedem Mandanten davon abraten würde, halte ich das für ziemlich heftig.

    Im Übrigen habe ich genau diese Haltung bei Azubis, deren Unternehmen in Insolvenz fiel und deren Lehrvertrag ich dann leider beenden musste, von diversen Stellen (Handwerkskammer, Arbeitsamt etc.) bereits erlebt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hat auch keiner gesagt, dass hier keine Beratungsnotwendigkeit besteht. Wenn das AA oder die ARGE ihren Pflichten nicht nachkommt, gehört denen unbestritten auf die Finger geklopft.
    Zunächst sollte aber auch eben erst mal der Ratsuchende selbst seine Möglichkeiten ausschöpfen bzw. die rechtliche Problematik konkret nachweisen.
    Es ist beiher ja überhaupt offen, ob der Ratsuchende die Hilfe ob eines zurückgewiesenen Antrages braucht oder er einfach nur "zur Info" auf dem Amt vorgesprochen hat und sauer über die mangelnde Auskunft ist.
    Es ist noch immer so, dass zur Antragstellung, welcher ja die Behörde erst zur Tätigkeit verpflichtet, keine BerH gewährt werden kann.
    Arbeitet die nicht schnell genug oder fehlerhaft ist eben Einzelfallprüfung angesagt .....

  • @ taz:

    Bezieht sich das auf meine Postings. Dann solltest Du mich gründlich missverstanden haben. Ich wollte doch nur darstellen, dass es sich hier keineswegs um ein Hirngespinst des Jugendlichen handelt. Hatten wir neulich mal mit einem U-Boot, davon ist dieser Fall aber meilenweit entfernt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Bei uns hätte ich den guten Jungen ohnehin nicht wegschicken können, weil der zu mir gar nicht erst gekommen wäre. Er wäre nämlich - wie 90% aller Leute hier - sofort zum Anwalt gegangen: Und bei der Abrechnung hätte man mich vor vollendete Tatsachen gestellt --> Anwalt hat bereits einen Drohbrief an die ARGE geschrieben. Da gestaltet sich das ganze nicht mehr so einfach, als wenn ich hier persönlich jemand sage "Ich erwarte aber, dass Sie jetzt erst nochmal zu dieser Behörde gehen und damit drohen .... "

  • Bei uns hätte ich den guten Jungen ohnehin nicht wegschicken können, weil der zu mir gar nicht erst gekommen wäre. Er wäre nämlich - wie 90% aller Leute hier - sofort zum Anwalt gegangen: Und bei der Abrechnung hätte man mich vor vollendete Tatsachen gestellt --> Anwalt hat bereits einen Drohbrief an die ARGE geschrieben. Da gestaltet sich das ganze nicht mehr so einfach, als wenn ich hier persönlich jemand sage "Ich erwarte aber, dass Sie jetzt erst nochmal zu dieser Behörde gehen und damit drohen .... "



    Wieso denn drohen? Es geht um eine (Erst-)Antragstellung und nicht um irgendwelche Drohgebärden ggü. der ARGE.
    Im übrigen hat Dein Posting - wie so manches andere zum Thema BerH - schon wieder so einen, na, sagen wir mal gewissen "Unterton"...

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Wir wollen doch keine Wortglauberei betreiben: Vom mir aus eben "Antrag stellen" - aber manchmal muss man eben auch drohen, wenn mein Gegenüber z.B. gar nicht so richtig gewillt ist, erst einen Antrag aufzunehmen, weil der ja sowieso nichts bringt. Diese Fälle gibt's nunmal, ich weiß ja nicht, wie das bei dem gegenständlichen Fall ist.
    Einen Unterton kann ich im Übrigen nicht wahrnehmen. Ich habe nur das wiedergegeben, was ich so regelmäßig erlebe, ohne es zu kommentieren. Ich würde mir halt wünschen, dass mehr Leute zuerst zum Gericht kommen, da könnte man mal halt doch vieles von dem besser umsetzen, was durch andere Beitragschreiber so an (überwiegend brauchbaren) Meinungen dargestellt wird.

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