Zustellung Spanien Mallorca

  • moin

    ich habe eine Frage.

    Am 05.10.2009 habe ich ein Schriftstück an die spanischen Behörden m. d. B. um Zustellung unter Benutzung des entsprechende Vordrucks abgesandt. Am 15.11.09 habe ich die Mitteilung erhalten, dass das Ss an die zuständige Behörde weitergeleitet wurde. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.
    Die genaue Adresse in Mallorca liegt mir vor.

    Weiß jemand wie lange spanische Behörden mit der Zustellung benötigen und wie ich ggf nachfragen kann ???


    grüsse

    wulfgerd

  • Ich warte noch auf eine Antwort bezüglich eines Zustellungsersuchens von Anfang 2009. Das kann offenbar wirklich lange dauern.

  • Die Spanier lassen sich meistens Zeit. Oft kommt nicht mal eine Eingangsbestätigung und nach ca. 6-8 Monaten dann ein ZU-Zeugnis bzw. ein Unzustellbarkeitszeugnis. Ich hab es mir angewöhnt, bei Spanien großzügige Fristen zu setzen.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Vor Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1348/2000 wurden die ausgehenden Zustellungsanträge in Spanien in der Regel nicht erledigt, so dass die Zustellung bis dato nicht erfolgreich waren.

    Seit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1348/2000 bzw. VO (EG) Nr. 1393/2007 werden diese jedoch mittlerweilen in Spanien erledigt;
    mit einer Erledigungszeit bis zu 9 Monaten (Eingang der Erledigungsstücke) muss jedoch erfahrungsgemäß gerechnet werden.

    Weitere Einzelheiten hinsichtlich der grenzüberschreiten Zustellung - insbes. zur Frage, ob Übersetzungen beizufügen sind - können der Internetseite des Amtsgerichts Warendorf entnommen werden:
    http://www.ag-warendorf.nrw.de/aufga...chen/index.php

    PS:
    Informationen zur Zustellung von Schriftstücken in Spanien können dem Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN) entnommen werden.
    Die vorgenannte Interneite des Amtsgerichts Warenddorf enthält eine direkte Verlinkung auf das EJN.

    Einmal editiert, zuletzt von rolli (2. Februar 2010 um 12:13)

  • hallo,

    laut Auskunft eines Mitarbeiters einer deutschen "Behörde" auf Mallorca, handelt es sich bei den Gerichten dort (insbesondere Manacor) um das Bermudadreieck der Europäischen Union, zumindestens wenn es um Zustellungen/Rechtshilfe geht.

    9 Monate haben wir hier auch, hatte aber auch gestern erst wieder eins nach einem Jahr und 6 Monaten wiederbekommen.

    Grüße aus Berlin:)

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