Berichtigung einer Generalvollmacht

  • Hallo,

    ich bearbeite die SA-Sachen in meinem Gericht. Normalerweise gehts nur um Rechtsnachfolgeklauseln von Grundschuldurkunden, aber hier habe ich etwas kurioses wo ich noch nichts Genaues finden konnte (auch nicht im Forum)

    Ein Notar hat eine Generalvollmacht beurkundet und den Namen der Vollmachtgeberin falsch geschrieben. Der Notar ist inzwischen aus seinem Amt entlassen worden.

    Nunmehr wird die Berichtigung des Namens gebeten.

    Was genau habe ich dann als Rechtspfleger zu veranlassen? Läuft das über § 319 ZPO? Mir liegt eine Abschrift aus dem Familienbuch vor, aus dem deutlich hervorgeht wie der Name wirklich geschrieben werden muss.

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