Löschung eines Entschuldungsvermerks

  • Hallo Leute,
    ich hab hier ein Grundbuchblatt umzuschreiben, in dem doch tatsächlich noch ein Entschuldungsvermerk eingetragen ist. Laut Schöner/Stöber Rd.Nr. 4057 sind derartige Vermerke gegenstandslos und können nach Maßgabe von § 84 Abs.1 S.2 GBO gelöscht werden. Da aber offenbar auch die Entschuldungsämter aufgelöst sind, stellt sich mir die Frage: hätte jemand von Euch Bedenken, diesen Vermerk einfach so von Amts wegen zu löschen, ohne das ganze dusselige Verfahren nach §§ 84 GBO ff. durchzuziehen (Löschungsankündigung zustellen, Fristsetzung etc.). Der Eigentümer wird ja nichts dagegen haben, daß der Vermerk gelöscht wird!

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