Bei uns gibt es viele Grundbücher, die folgende Eintragungen beinhalten:
Bestandsverzeichnis
1 Astadt Flur 1 Flurstück 12 100 qm
2/zu1 Anteil gemäss § 4 Wassergesetz NRW an dem Wasserlauf III
Ordnung ...
Das Katasteramt möchte diese Anteile aus dem Grundbuch entfernt haben.
Hat jemand eine Ahnung, ob das möglich ist?
Wasserlauf
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Lieselotte -
2. Februar 2010 um 21:27
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Nach § 3 Abs. 2 GBO sind Wasserläufe grundsätzlich buchungsfrei. Also kann der Wasserlauf nach § 3 Abs. 3 GBO auf Antrag des Eigentümers aus dem Grundbuch ausgebucht werden. Ein Antragsrecht des Katasteramtes sehe ich hier allerdings nicht.
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Siehe auch § 6 des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…rd=Wassergesetz ("Wird die Eintragung des dem Eigentümer des Ufergrundstücks gehörenden Anteils an einem Gewässer im Grundbuch beantragt ..."). Folgerichtig auch: Ausbuchung auf Antrag.
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