Mal eine ganz dumme Frage, ich mache das Ganze noch nicht so besonders lange und bin da bisher noch nie drüber gestolpert: Was sind die unpfändbaren Mehrbeträge im Gegensatz zu den unpfändbaren Grundbeträgen?
§ 850e Nr. 2 ZPO - Zusammenrechnung zweier Renten
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milka -
3. Februar 2010 um 14:26
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Die Grundbeträge stehen in Abs 1, die Mehrbeträge in den folgenden Absätzen des § 850 c ZPO.
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Mal eine ganz dumme Frage, ich mache das Ganze noch nicht so besonders lange und bin da bisher noch nie drüber gestolpert: Was sind die unpfändbaren Mehrbeträge im Gegensatz zu den unpfändbaren Grundbeträgen?
Guckst Du bei Stöber, Rdn. 1145, der das schön und ausführlich erklärt...
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Danke, ihr habt mir sehr geholfen!
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