Ich bitte einfach mal um Eure Meinung zu den folgenden Grundbucheintragungen (wobei sich mir die Frage stellt, ob hier eine einfache Grundbuchberichtigung möglich ist.)
Das Insolvenzverfahren wurde am 16.12.2009 eröffnet.
In Abteilung II findet sich folgende Eintragung:
Das Insolvenzverfahren ist eröffnet, eingetragen am 11.01.2010.
In Abteilung III lese ich:
Zwangssicherungshypothek zu ... EURO für die Gemeinde ..., die Zwangssicherungshypothek ist aufschiebend bedingt, dass das der Forderung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG zustehende Vorrecht vor Erlöschen der Forderung wegfällt, gemäß Ausstandsverzeichnis der Gemeinde ... vom 04.01.2010, eingetragen am 11.01.2010.
Ergibt es irgendeinen Sinn, dass eine nach § 89 InsO unwirksame Zwangssicherungshypothek am gleichen Tag wie der Insolvenzvermerk ins Grundbuch eingetragen wird?