Eildienst

  • wo ist in Nrw eigentlich der eildienst für rechtspfleger geregelt..
    bei manchen gerichten gibts den bei anderen nicht...

    hat das allein die geschäftsleitung zu entscheiden?

    danke

  • Viel spannender finde ich ja die Frage, was man dort als Rechtspfleger/ Beamter des gehobenen Dienstes für Tätigkeiten wahrnehmen soll.
    Mir fallen keine ein.

  • Viel spannender finde ich ja die Frage, was man dort als Rechtspfleger/ Beamter des gehobenen Dienstes für Tätigkeiten wahrnehmen soll.
    Mir fallen keine ein.



    das meine ich ja, an meinen gerichten, wo ich war, gibts den rechtspfleger-eildienst seit jahren nicht mehr..hab jetzt aber gehört, dass es ihn an manchen gerichten zum bsp. in owl noch gibt...

  • Viel spannender finde ich ja die Frage, was man dort als Rechtspfleger/ Beamter des gehobenen Dienstes für Tätigkeiten wahrnehmen soll.
    Mir fallen keine ein.



    Als ich noch Eildienst gemacht habe, waren wir dazu da, Eilanträge aufzunehmen. Und, wenn ich mich recht erinnere, die Präsentate für Grundbucheingänge zu machen. Das könnte ich jetzt aber nicht mehr beschwören. Oder war's irgendeine Unterschrift im Einschreibebuch? :gruebel:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Die Zahl der vorhandenen Beschäftigten an Zwergenbehörden mag ein Argument sein.

    Wir sollten hier früher auch die gesamte Post präsentieren und das Grundbuchgedöns ohnehin. Irggendwann haben wir nur noch Zettel auf die entgegengenommene Post gelegt (eingegangen am) und ansonsten eigene Akten bearbeitet.
    So etwas kann bei aller Liebe aber auch der mnittelere Dienst oder der Richter machen. Gleiches gilt für Eilantragsaufnahme.

    Betriebswirtschaftlich ist es einfach Unfug, mehr Leute aus der laufenden Arbeit rauszunehmen als unbedingt nötig, denn die Eildienstzeit wird ja wieder abgefeiert, wenn man seine eigentliche Arbeit machen könnte.

  • Der Eildienst für Rechtspfleger wird gemacht, damit das rechtsuchende Publikum auch am Wochenende Eilanträge zu Protokoll der Geschäftsstelle (= Rpfl) erklären kann. Oft kommt das allerdings nicht vor und man könnte es sicherlich auch anders regeln, zB durch eine Rufbereitschaft. Für alle anderen Aufgaben braucht man eigentlich keinen Rpfl...

  • Der Eildienst für Rechtspfleger wird gemacht, damit das rechtsuchende Publikum auch am Wochenende Eilanträge zu Protokoll der Geschäftsstelle (= Rpfl) erklären kann.


    Der Rechtspfleger ist nicht die Geschäftsstelle und wo es die Form zwingnd erfordert, kann auch der Richter z. B. eine e. V. abnehmen.

  • Der Eildienst für Rechtspfleger wird gemacht, damit das rechtsuchende Publikum auch am Wochenende Eilanträge zu Protokoll der Geschäftsstelle (= Rpfl) erklären kann.


    Der Rechtspfleger ist nicht die Geschäftsstelle und wo es die Form zwingnd erfordert, kann auch der Richter z. B. eine e. V. abnehmen.



    Da muss ich ja mal gerade laut lachen: ein Richter, der die e. V. aufnimmt??? :wechlach::wechlach::wechlach:

    Natürlich ist der Rpfl keine Geschäftsstelle, aber bei einer Geschäftsstelle kann das Publikum ja wohl auch keine Eilanträge zu Protokoll erklären. Und wenn mich mein müdes Gehirn nicht täuscht, heißt es halt "zu Protokoll der Geschäftsstelle" und damit ist der Rpfl gemeint.

  • Jedes Gericht hat nur 1 Geschäftsstelle, die in diverse Abteilungen untergliedert ist, auf der verschiedene Sorten Mitarbeiter herumtaumeln, wie natürlich auch der Beamte des gehobenen Dienstes.
    Und es gibt zahllose Anträge, für deren Aufnahme es keine gesetzlich zwingende Rechtspflegerzuständigkeit gibt.
    Man kann das hausintern anderes organisieren, muss es aber nicht.
    Die wirklich eiligen Sachen, meinetwegen Haftrichter-Vorführungen, laufen m. E. ganz hervorragend ohne Rechtspfleger

  • Bei uns hieß das Bereitschaftsdienst und ist für die Rechtspfleger seit ein paar Jahren abgeschafft (wurde auch Zeit). Es geht auch ohne. :strecker


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Der Eildienst für Rechtspfleger ...



    Was ist das ... :confused: ? :strecker :strecker :strecker :strecker


    Das frage ich mich gerade auch...

  • Wie online.

    Wurde hier vor ein paar Jahren abgeschafft.
    Es bestand bei uns samstags morgends eine Stunde Präsenzpflicht zwischen 10.00 und 11.00 Uhr.
    Die Zeit wurde zum Abstempeln der eingegangenen Wochenendpost bei der Wachtmeisterei benutzt.

  • Bei uns besteht samstags morgens von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Rufbereitschaft.
    Die Aufgabe des Rechtspflegers bei uns ist die Aufnahme von Anträgen auf einstweilige Verfügungen.

  • Und wenn die Post schön gestempelt ist, knickt man für die Geschäftsstelle Aktendeckel, entwirft für die Richter Urteile und danach fegt man den Hof?
    Und wer erledigt die am Wochenende eingehende Rechtspflegerarbeit als fairer Ausgleich?

  • Wir haben einen Notdienst am Sonnabend von 9.00 - 12.00 Uhr zur Aufnahme von und Entscheidung über eilige Anträge. Wir sind daher in voller Besetzung da (je ein Wachtmeister, Protokollführer, Geschäftsstellenbeamter, Rechtspfleger und Richter, dazu ein Gerichtsvollzieher in Rufbereitschaft), und da wir das für ganz Berlin zentral erledigen sogar in "doppelter Ausführung", einmal für Familiensachen, einmal für die restlichen Anträge.

    Zumindest in Familiensachen kommen regelmäßig Antragsteller (z. B. mit Anträgen auf Gewaltschutz, Aufentshaltsbestimmungsrecht für die Kinder etc.). Es muss aber sozusagen "um Leben und Tod" gehen, ansonsten sollen die Leute am Montag wiederkommen.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


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