Hallo ihr Lieben!
Ich habe eine Frage zwecks der Zustellung der Kündigung eines Mietverhältnisses:
Finden zur Zustellung der Kündigung die Vorschriften aus der ZPO Anwendung? Ich zerbrech mir grad den Kopf drüber, da man m.E. die §§ 166 ff. ZPO nur im gerichtlichen Prozess an sich anwenden kann... Oder hab ich da einen Denkfehler?
Vielen Dank im Voraus!
Lg