verf.r.Bedenken ./. Regelsatzhöhe - Mehrfachanträge

  • Wo tauchen diese Anträge noch auf?

    Ich beobachte seit einiger Zeit, dass eine Fachanwaltskanzlei aus 10179 B**** gehäuft, "Widerspruchsverfahren" gegen Bescheid der ARGE einlegt, die teilweise 4 oder auch noch mehr Jahre zurückliegen..aber auch gegen aktuelle Bescheide.
    Als Grund wird jeweils angegeben: " Es bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höehe der Regelleistungen nach dem SGB II. Es wird Bezug genommen auf das anhängige Beschwerdeverfahren v.d. BvGericht zum Az XYZ.........usw.

    Der Widerspruchstext ist immer derselbe.
    Vermutlich wird die Mandantschaft aus dem www. rekrutiert.

    Die Liquidation zzgl. Erhöhungsgebühren liegt jeweils an.
    Höhepunkt war heute eine dreifache Antragstellung für ein und denselben ASt. hinsichtlich dreier Bescheide von einem Tag!.

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Könnte in dem Dunstkreis von der Entscheidung des BVerfG zu Rechtmäßigkeit der "Mischverwaltung" und aus den neusten Entscheidungen des BSozG zur Höhe des Regelsatzes kommen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Diese Widersprüche liegen auch in Niedersachsen vor. Ich prüfe sie genau so wie alle anderen und es gibt immer ZwVfg (wie bei allen anderen). Pauschale Floskeln fallen durch. Die Kanzlei muss mir schon genau belegen, was sie monieren möchte. Und dann, siehe einige Threads der letzten Wochen vorher. Kostenübernahme durch ARGE gem. § .. SGB .., keine Festsetzung der Vergütung vor Abschluss des Verfahrens...Einreichung Ablehnung Widerspruchbescheid ARGE, daraus kann man entnehmen, warum kein RA benötigt wurde usw, usw..Und wenn alles passt, dann gibt es auch Beratungshilfe bewilligt. Das haben sich die RA dann auch "verdient" :teufel:.

  • Könnte in dem Dunstkreis von der Entscheidung des BVerfG zu Rechtmäßigkeit der "Mischverwaltung" und aus den neusten Entscheidungen des BSozG zur Höhe des Regelsatzes kommen.



    Könnte aber auch aus der (Pauschal-) Feder der Kanzlei entstammen. Die arbeiten nämlich (meist) nur mit Textbausteinen und pauschalen Floskeln. Spannend fand ich letztens, als sie pauschal behaupteten, die Wohnung ist angemessen, weil es hier im Ballungsgebiet keinen anderen Wohnraum gibt. :wechlach::wechlach::wechlach: Wir sind hier auf dem Land und Leerstand ist ausreichend vorhanden. Und ob diese Floskel auf Berlin anwendbar ist, wage ich auch zu bezweifeln.

  • Ich frage mich bloß, wenn jemand mal vor's BVerfG zieht, weil es verfassungwidrig und mit den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar ist, dass man mit Dumping-Löhnen (unter Berücksichtigung des mit der Arbeit verbundenen Aufwandes - z.B. den Fahrten zur Arbeit und den Arbeitszeiten) zunehmend nicht mehr seinen Lebensunterhalt verdienen kann und wesentlich weniger verdient als man mit Nichts-Tun bekommt. Für mich persönlich sollte ein Voll-Schaffender auf Grund eines Abstandsgebotes mindestens am Ende 200 € (nach Abzug der mit der Arbeit verbundenen Aufwendungen) mehr in der Tasche haben. Man darf gespannt sein, ob mal jemand auf diesen Gedanken kommt, aber wahrscheinlich würde dies wieder einen unzulässigen Eingriff in die Wirtschaft bedeuten, die sich ja z.B. nach der FDP praktisch von ganz allein reguliert.

    Wollen wir wenigstens zufrieden damit sein, von unseren Gehältern einigermaßen gut auskommen zu können, wenngleich uns dafür auch von Jahr zu Jahr mehr abverlangt wird.

    Diesen Beitrag konnte ich mir nicht verkneifen, aber jetzt muss ich mich wieder um meine Aktenstapel kümmern.

  • @ all:

    Ich hab's. Kam heute früh im Fernsehen :D.



    Und was wurde dort angesprochen? Kannst du das mal in einer kurzen Sachverhaltsschilderung wiedergeben? Wäre echt nett. :)



    Es wird entschieden, ob die Höhe der Hartz-IV-Sätze für Kinder verfassungsgemäß ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Klagen à la "Bescheid ist aufzuheben da verfassungswidrig" haben wir hier bestimmt im hoch drei- wenn nicht vierstelligen Bereich.

    @Andy K.: :einermein




  • Danke ;) Ich dachte aber eher, dass im Fernsehen etwas zu der Kanzlei aus der Hauptstadt geschrieben wurde.

  • Hier

    Verfassungswidrigkeit liegt nicht nur bei den Sätzen für Kinder vor !


    Im Übrigen wird ja dann mit den erhöhten Sätzen § 115 ZPO gleich mit dynamisiert, sodass keiner Angst haben muss, in Zukunft keine Beratungshilfe mehr zu bekommen oder PKH-Raten zahlen zu müssen. Ist eigentlich ein wunderbarer Tag heute, nur nicht für den Staat und die FDP mit ihrem Steuersenkungswahn.

  • .....
    habe hier inzwischen den 11. Beratungshilfeantrag bezogen auf "Widerspruch" gegen ARGE Bescheide bzw. Überprüfung von ARGE Bescheiden für ein und denselben HarzIV-Antragsteller vorliegen!!

    Da ich die ersten Anträge zurückgewiesen habe und die Erinnerungsverfahren vom Richter noch nicht beschieden sind.....stelle ich
    eine weitere Entscheidung zunächst zurück.....

    gibt es bei euch neue Erkenntnisse ??

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Würde ich auch einfach erst mal zurückstellen.

    Um was geht es denn eigentlich in den 11 Bescheiden, gegen die hier Widerspruch eingelegt werden soll ? Wenn es immer um diesselben Sachverhalte geht, nur um unterschiedliche Zeiträume, die zudem noch zeitlich aneinander folgen, dürfte es sowieso nach dem Verständnis des Begriffs "Angelegenheit" nicht 11 Scheine geben.

    Jeder Antrag erfordert nun mal eine Einzelfallentscheidung, wobei das BVerfG nur gesagt hat, dass nicht pauschal zurückzuweisen ist, aber nicht, dass pauschal immer zu bewilligen wäre.

    da wird noch einiges auf Euch zurollen; Bspr:
    http://www.rechtsanwaltskanzlei-wolf.de/?p=957

    Erste Hilfe ist kostenlos, der Widerspruch dann aber auch?



    Der Gesetzgeber wurde wohl aufgefordert, bis Ende des Jahres die gesetzliche Regelung zu überprüfen und neu zu fassen. Diese Zeit muss man ihm nun auch geben, alles andere wäre querulantisch und mutwillig. Die Verfassungswidrigkeit ist nun mal generell festgestellt, so muss dies nun nicht noch jeder einzelne für sich tun, bevor die Frist abgelaufen ist.

  • Der Gesetzgeber wurde wohl aufgefordert, bis Ende des Jahres die gesetzliche Regelung zu überprüfen und neu zu fassen. Diese Zeit muss man ihm nun auch geben, alles andere wäre querulantisch und mutwillig. Die Verfassungswidrigkeit ist nun mal generell festgestellt, so muss dies nun nicht noch jeder einzelne für sich tun, bevor die Frist abgelaufen ist.



    :zustimm:, wobei ich jedoch "querulantisch" ein bisschen zu dick aufgetragen finde.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Freunde genau diese Knazlei veruschet es gerade bei mir auch...
    ich bitte um Unterstützung falls es bei euch bereits Entscheidungen gibt.
    Ich werde mich Montag mal mit BeZi in Verbindung setzen, ob es da eine Möglichkeit gibt.

    Darf ich eigentlich einen Rechtssuchenden laden...
    Also richtig mit Ladung?

  • wobei ich jedoch "querulantisch" ein bisschen zu dick aufgetragen finde.

    Paßt aber dazu, daß vieles zu diesen Themen hier als reines Rechtsanwalts- und Antragsteller-Bashing herüberkommt. :daumenrun

    Ich werde mich Montag mal mit BeZi in Verbindung setzen, ob es da eine Möglichkeit gibt.

    Wie ist das gemeint? Wenn Du das absetzen willst, warum fertigst Du dann keinen entsprechenden Beschluß?

    Darf ich eigentlich einen Rechtssuchenden laden...
    Also richtig mit Ladung?

    Und dann? Nicht vergessen, den RA auch zu laden. Sorry, aber jetzt wird es doch richtig bizarr, wenn nun schon über Anhörungstermine für BerH-Liquidationen nachgedacht wird.

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