Kirchenaustritte

  • Habe früher auch Kirchenaustritte bearbeitet. Die Geschäftsstelle hat alles vorbereitet & ist dann zu mir damit gekommen. Habe nochmal drüber geschaut und dann gab es für den zufriedenen Bürger sofort die Bescheinigung.

  • Also ich muss mich hier mal einklinken.


    Nach welchen Bestimmungen erhebt Ihr denn Kosten?

    - Bei uns (Land BRB) wurden und werden soviel ich weiss nie Kosten angefordert!

    Käthi

  • Das ist auf Länderebene geregelt. In NRW 30,- € gem. dem Justizverwaltungskostengesetz.
    Wenn in Brandenburg kein Kostentatbestand normiert ist, entstehen eben keine Kosten.
    Die Regelung in NRW wurde vor einigen Jahren eingeführt. Dies ging durch die Medien, bis hin zu einem Radiosketch:
    "Guten Tag, ich bin Gerichtsvollzieher. Sie sind aus der Kirche ausgetreten und haben die 30,- € nicht bezahlt."
    "Ja, aber ich bin doch nach wie vor ein Gläubiger!"
    "Nein, Sie sind ein Schuldner!"

  • Wir in Köln nehmen das direkt auf als RPFL und drücken denen den Wisch in die Hand.
    Da steht drunter "...wird mit Ablauf des....wirksam"

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