Kirchenaustritte

  • Hallo,

    ich bearbeite bei uns am Gericht die Kirchenaustritte als RPfl. Jetzt ist meine Geschäftsstelle auf die Idee gekommen, weil sich die Leute wohl immer beschweren, dass ich die Kirchenaustritte ja direkt unterschreiben könnte, sodass die Leute die dann sofort wieder mitnehmen können.
    Meine Kollegin, die das vor mir bearbeitet hat, hat mir jedoch gesagt, dass ich das nicht sofort unterschriebn könnte, da die Erklärung erst mit Ablauf des Tages wirksam wird und daher nicht vor dem nächsten Tag raus geschickt werden darf.

    Ich wollte daher mal wissen, wie das an anderen Gerichten gehandhabt wird? Gebt ihr die Bescheinigungen direkt mit, oder wartet ihr noch den Tag ab?


  • Du bist für die Kirchenaustritte zuständig? Das wird bei uns bei der Gemeinde erledigt.



    guck mal unter http://www.kirchenaustritt.de, da sind die Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern aufgeführt. In manchen muss man zum Standesamt (alternativ zum Notar), in anderen zu den Amtsgerichten. Bei den einen kostet es Geld (zwischen 5 und 31 Euro), bei den übrigen ist es kostenfrei ....

    *wusste ich bis eben auch noch nicht*

    Bei uns geht man übrigens zum Standesamt ...

  • Was spricht denn dagegen, dass die Bescheinigung direkt nach unterschriftlicher Vollziehung dem Antragsteller ausgehändigt wird?

    Beim hiesigen Amtsgericht erfolgt die Antragsaufnahme durch den zuständigen Mitarbeiter in der Serviceeinheit.
    Anschließend wird dem zuständigen Rechtspfleger die Bescheinigung zur unterschriftlichen Vollziehung vorgelegt.
    Nachdem der Antragsteller den Kostenvorschuss eingezahlt hat, wird die Bescheinigung dem Antragsteller ausgehändigt.

    Weitere Einzelheiten können der Internetseite des Amtsgerichts Warendorf entnommen werden:
    http://www.ag-warendorf.nrw.de/aufgaben/aufga…tritt/index.php

  • Was spricht denn dagegen, dass die Bescheinigung direkt nach unterschriftlicher Vollziehung dem Antragsteller ausgehändigt wird?


    Die Sache mit der Frist verstehe ich auch nicht. Ist doch wurscht, ob das Ding heute oder in vier Wochen wirksam wird; es handelt sich ja um kein Wertpapier.
    Entgegenstehen kann aber sonstiger Publikumsverkehr, eine permanente Unterbrechung vorrangiger Aktenarbeit und eine offensichtlich fehlende Eilbedürftigkeit.
    Ich habe das früher zwar auch oft schnell unterschrieben - Grund für die Antragsteller zu stänkern, weil man nicht gleich springt, sehe ich aber wirklich keinen.

  • Mit der Kirchenaustrittsbescheinigung kann der Antragsteller beim zuständigen Einwohnermeldeamt die Steurkarte berichtigen lassen.

    Diese kann bereits am Tage der Protokollierung erteilt werden.

    Die Protokollierung erfolgt beim hiesigen Gericht in elektronischer Form;
    es sprechen also keine Gründe gegen die umgehende Aushändigung der Bescheinigung an den Antragsteller.

    Es ist keine Mehrarbeit oder kein Mehraufwand für das Gericht.

  • Bei uns wird die Bescheinigung auch erst am nächsten Tag abgesandt. Im Gesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften steht eben, dass die Erklärung erst mit Ablauf des Tages wirksam wird. Wie kann ich den Austritt bescheinigen, wenn der Erklärende es noch bis 24 Uhr zurücknehmen könnte ? Wird wohl nicht passieren, wer 30 Euro dafür bezahlt, überlegt es sich nicht innerhalb von Stunden anders. Hintergrund ist wohl aber die frühere Regelung, da gab es noch die Überlegungsfrist von -ich glaube- einem Monat, die Kirchengemeinde wurde informiert und konnte den Ungläubigen noch bekehren.
    Eine praktische Überlegung spricht auch für die Übersendung: Man kann uns bezüglich der Anschrift belügen: Eine Schülerin hatte mal die Adresse der Freundin angegeben, damit die Eltern es nicht erfuhren. Wäre kein Problem gewesen, hätte sie die Wahrheit gesagt. Aber ihre richtige Anschrift war nicht in unserem Bezirk, somit war die Erklärung nicht wirksam. War sehr mühsam und umständlich, das klarzustellen.

  • Da würde ich doch glatt den Antragstellern erklären:
    Das Gesetz §... gönnt es Ihnen bis zum Ende des Tags, Ihre Entscheidung rückgängig zu machen und vorher kriegen Sie die Austrittsbescheinigung nicht! Sie und wir hier sind an das Gesetz gebunden.

    Falls immer noch gemosert wird:
    Was sind denn die wenigen Stunden Zeit im Kontrast zu den langen Wochen, Monaten, Jahren, die Sie gebraucht haben für Ihre jetzige Entscheidung.
    ;)

  • krass, never hört before.
    Ist das ne UR Sache oder wie läuft das Abteilungsmässig ?
    Wieviel Vorgänge gibt es davon im Jahr ?

  • Leute,
    das ist die einzige Versicherung, von der man nicht weiß, ob man sie vielleicht doch noch einmal braucht. Da sollte man den Versicherten schon noch 24 Stunden Bedenkzeit geben, ob sie wirklich kündigen wollen. :strecker

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Eine praktische Überlegung spricht auch für die Übersendung: Man kann uns bezüglich der Anschrift belügen: Eine Schülerin hatte mal die Adresse der Freundin angegeben, damit die Eltern es nicht erfuhren. Wäre kein Problem gewesen, hätte sie die Wahrheit gesagt. Aber ihre richtige Anschrift war nicht in unserem Bezirk, somit war die Erklärung nicht wirksam. War sehr mühsam und umständlich, das klarzustellen.



    Muss mann bei euch nicht den Personalausweis vorzeigen?:eek:

  • Also hier machen das die Gemeinden und da kann man den Wisch auch gleich mitnehmen.
    Kann man da nicht irgendwie drauf kenntlich machen, dass das Ding erst mit Ablauf des Tages gültig bzw. der jenige erst mit Ablauf des Tages aus der Religionsgemeinschaft ausgetreten ist? Dann könnte man es den Leuten doch gleich mitgeben, oder?

  • Also hier machen das die Gemeinden und da kann man den Wisch auch gleich mitnehmen.
    Kann man da nicht irgendwie drauf kenntlich machen, dass das Ding erst mit Ablauf des Tages gültig bzw. der jenige erst mit Ablauf des Tages aus der Religionsgemeinschaft ausgetreten ist? Dann könnte man es den Leuten doch gleich mitgeben, oder?



    Also, ich hab hier den Wisch beim Standesamt gleich in die Hand gedrückt bekommen.

  • Wir drücken den Leuten auch den "Wisch" gleich in die Hand. Wer hierher kommt, hat sich das vorher schon überlegt, ob er den Austritt bekunden will. Wenn man die Bescheinigung erst hinterhersenden würde hätten wir wieder die Geschäftsstelle und die WM bewegt, Portokosten wären angefallen, Umschlag kostet auch was, etc. pp. Der Bürger ist zufrieden, dass er vielleicht noch am selben Tag zum Finanzamt kann und für uns ist es eh kein Problem, sofort zu unterschreiben zu siegeln und auszuhändigen.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Natürlich muss man den Ausweis zeigen. Ich weiß aber nicht mehr, ob sie der SE nur einen Reispass gezeigt hat oder behauptet hat, sie sei gerade erst umgezogen.

  • Es gibt m. E. keine Gründe, die gegen eine sofortige Aushändigung der Kirchenaustrittsbescheinigung sprechen.
    Ob der Antragsteller hiervon Gebrauch machen möchte und diese der zuständigen Gemeindeverwaltung zwecks Befreiung von der Kirchensteuer vorlegt, bleibt dem Antragsteller selbst überlassen.

    Selbst wenn er hiervon keinen Gebrauch macht, weil er es sich anders überlegt haben sollte, ist bei Gericht nichts weiter zu veranlassen.

    M. E. könnte sich der Antragsteller "veräppelt" vorkommen, wenn er die Bescheinigung erst einen Tag später erhalten kann, "nur'" weil die Erklärung am nächsten Tag wirksam ist.

  • Kann man da nicht irgendwie drauf kenntlich machen, dass das Ding erst mit Ablauf des Tages gültig bzw. der jenige erst mit Ablauf des Tages aus der Religionsgemeinschaft ausgetreten ist? Dann könnte man es den Leuten doch gleich mitgeben, oder?



    Sehe ich auch so. Einfach drunter setzen, dass dies erst mit Ablauf des Tages wirksam wird.
    Dafür spricht:

    Wenn man die Bescheinigung erst hinterhersenden würde hätten wir wieder die Geschäftsstelle und die WM bewegt, Portokosten wären angefallen, Umschlag kostet auch was, etc. pp.


    Spart Geld und Arbeitszeit.

    Wenn der Bürger das dann doch nicht möchte, reicht er es einfach nicht ein (wird nicht vorkommen, wenn er erstmal Geld für die Bescheinigung gezahlt hat) und keinem ist geschadet.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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