Ich hänge mich hier einfach mal ran.
Ich habe meinen ersten Antrag auf Aufgebot von Nachlassgläubigern. Das Aufgebot habe ich erlassen und den bekannten Gläubigern zugestellt.
Von den bereits bekannten Gläubigern haben einige gar nichts angemeldet. Diese würde ich auch nicht in den Beschluss aufnehmen, richtig? Genau!!!
Zudem habe ich eine sehr umfangreiche Anmeldung die nicht genau beziffert ist. Muss ich jetzt den Beschluss in Bezug auf diese Anmeldung aussetzen und dem Anmeldenden aufgeben, sein Recht zu beziffern oder einen Auschließungsbeschluss machen in welchem das angemeldete Recht vorbehalten wird. Hat jemand evt. eine Anregung oder gar ein Muster für mich?
Hier würde ich eine Zw.-Vfg. erlassen und den Beschluss erst erlassen, wenn das geklärt ist.