....3 Jahre später klinke ich mich hier wieder ein...
Mir liegt ein Auskunftsersuchen des Sozialamtes vor betreffend den Nachlass eines verstorbenen Betreuten. Erben konnten nicht ermittelt werden, die Akte wurde inzwischen nach Prüfung der Schlussrechnung beendet.
Ich bin mir unsicher, wer jetzt für diese Auskunftserteilung zuständig ist. Der Direktor ist es ja wohl inzwischen nicht mehr. Bin ich als Rechtspfleger zuständig, oder ist es der Richter?
Ich habe leider nichts so richtig dazu gefunden.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke