Löschung einer GS wenn Brief verloren wurde?

  • Hallo,

    eine aktuelle Frage, die mir in der Praxis bisher nicht untergekommen ist. Eine Brief-GS soll gelöscht werden, der vom GB erteilte Brief ist jedoch nicht mehr auffindbar. Wie kann die Löschung der GS im GB erfolgen? Aufgebotsverfahren, EV dass Brief nicht auffindbar ist?

    Bin für jeden Tipp dankbar!!

    Grüße,
    Angelika Sommer

  • Soweit ich weiß gibt es nur den Weg, ein förmliches Aufgebotsverfahren zu beantragen. Am Ende ergeht dann ein Ausschlussurteil, welches man dann in Ausfertigung der Löschungsbewilligung - statt des Briefes - beifügt.

    Ulf

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  • Bitte bitte! Gern geschehen! Aber hier im Forum sind wir alle per Du. Das "Sie" macht einen ja auch nur so alt. :(

    Ulf

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