Hallo,
eine aktuelle Frage, die mir in der Praxis bisher nicht untergekommen ist. Eine Brief-GS soll gelöscht werden, der vom GB erteilte Brief ist jedoch nicht mehr auffindbar. Wie kann die Löschung der GS im GB erfolgen? Aufgebotsverfahren, EV dass Brief nicht auffindbar ist?
Bin für jeden Tipp dankbar!!
Grüße,
Angelika Sommer
Löschung einer GS wenn Brief verloren wurde?
-
anasommer -
19. September 2006 um 15:48
-
-
Soweit ich weiß gibt es nur den Weg, ein förmliches Aufgebotsverfahren zu beantragen. Am Ende ergeht dann ein Ausschlussurteil, welches man dann in Ausfertigung der Löschungsbewilligung - statt des Briefes - beifügt.
-
Völlig richtig.
Aufgebotsverfahren nach § 1162 BGB und sodann Löschung des Briefrechts unter Vorlage des Ausschlussurteils (§ 41 Abs.2 S.2 GBO). -
wow, das ging ja super schnell.
Ganz herzlichen Dank Ihnen beiden!!:)
Grüße,
Angelika Sommer -
Bitte bitte! Gern geschehen! Aber hier im Forum sind wir alle per Du. Das "Sie" macht einen ja auch nur so alt.
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!