Beflaggung eines Amtsgerichts

  • Hallo zusammen,

    ich trete mal mit ner "komischen" Frage an Euch heran...

    Eine SE hat mich gerade darauf angesprochen wieso eigentlich bei unserem AG kein Falggenmast steht und dieser dann nicht jeden Tag bzw. nur an besonderen Tagen beflaggt wird....

    Tja, keine Ahnung irgendwie...
    An meinem AG gab es irgendwann wohl mal nen Flaggenmast, der ist aber vor 2 Jahrzehnten wohl abgebaut wurden und seit dem "leben wir so".

    Hat jemand ne Quelle wozu da was steht?
    Müssen alle öffentlilchen Gebäude ( sprich auch unser AG) beflaggt werden?
    Ich habe mich in google rumgewälzt, aber außer die Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten bzw. Seiten über die Beflaggung Bauten des Bundes habe ich nichts gefunden.

    Total komische Geschichte irgendwie.:gruebel:
    Vielleicht weiss ja irgendeiner was dazu;-)

    Danke:)

    Wieso wird man auf sowas nur gestossen;)

  • :klugschei Die Anordnung ist nach § 4 des Niedersächsischen Wappengesetzes nicht mehr in Kraft.
    Jetzt gilt die Ausführungsverordnung zum Niedersächsischen Wappengesetz (Nds. MBl. 2007 Nr. 21, S. 410). Dort heißt es in § 1 "Alle Dienststellen des Landes flaggen..." und dann werden die Tage aufgezählt. Aus der Formulierung schließe ich, dass jede Dienststelle einen Fahnenmast haben muss.

  • Wann bei uns zu flaggen ist, regelt das Innenministerium durch Erlass.
    In unseremr Hoheitszeichengesetz ist geregelt, dass grundsätzlich die Gebäude zu beflaggen sind, in denen sich eine staaatliche Stelle befindet.
    Nebengebäude sowie Gebäude(-teile), die zur Beflaggung nicht geeignet sind, müssen nicht beflaggt werden.

    Ist daher das betroffene Amtsgericht beflaggungsungeeignet? :wechlach:

  • :klugschei Die Anordnung ist nach § 4 des Niedersächsischen Wappengesetzes nicht mehr in Kraft.
    Jetzt gilt die Ausführungsverordnung zum Niedersächsischen Wappengesetz (Nds. MBl. 2007 Nr. 21, S. 410). Dort heißt es in § 1 "Alle Dienststellen des Landes flaggen..." und dann werden die Tage aufgezählt. Aus der Formulierung schließe ich, dass jede Dienststelle einen Fahnenmast haben muss.



    Dübelschlag! :respekt:respekt
    Das muss man auch erst mal wissen... :daumenrau

  • Was kommt an den Dritten? Die Europaflagge? Wir hissen meist eh nur die die Bundeflagge und ganz selten noch die Landesflagge dazu. Es gab dann mal noch diese 60-Jahre-Niedersachsen-Werbe-Flaggen, die hingen das ganze Jahr.

    @ 13: Vielen Dank!

  • Am Ende darf ich dann hier am WE mit Fahne auflaufen...:eek:



    Nichts einfacher als das: Ein Bier reicht... :wechlach:

  • Genau so ! :daumenrau

    Deutschland, NRW, Europa und meine...:teufel:

    Und obwohl ich keinen Fahnenmast habe, werde ich immer auf "Sonderbeflaggungen" (meist Fahne auf halbmast) hingewiesen.

  • Hallo zusammen,

    danke für eure Antworten....

    Ich werde "erstmal" alles hier ruhen lassen.

    Haben gerade andere Baustelllen vor Ort. Und die leider nicht zu knapp..

    Aber Interessant ist das alles schon.;)

  • Ich vermisse eigentlich noch sinnvolle Regelungen wie:
    Flagge hoch, wenn der Chef im Hause ist oder Halbmast bei seiner Abwesenheit - in Analogie zum Buckingham-Palace bei An-/Abwesenheit der Queen und die Möglichkeit, die Pestflagge zu hissen, wenn Land unter ist...;)

  • Wenn wir gerade bei den hoheitlichen Formalitäten sind... nicht, dass man in der Verwaltung auch wichtigere und sinnvollere Dinge zu regeln hätte... aber ich frage mich schon seit langem, ob es eine Pflicht gibt, Portraits aller (oder nur des aktuellen) Bundespräsidenten im Gericht aufzuhängen, da es Gerichte gibt, wo sie aufgehängt sind und an anderen nicht. Weis jemand was dazu?

  • Von einer Pflicht zur Beflaggung habe ich auch noch nichts gehört. Wir haben zum Beispiel keinen Fahnenmast, da unser Haus unter Denkmalschutz steht und auf dem Dach der Mast nicht angebracht werden darf. Vor dem Haus ist kein Platz dafür. Es kommen zwar regelmäßig die Ansagen von oben, wann zu hissen ist, wird bei uns aber aus Mangel am Mast nicht gemacht. Wäre es Pflicht, hoffe ich doch, dass uns einer gesagt hätte, dass wir einen brauchen:gruebel:

  • Ein ehemaliger Kollege (jetzt schon in Pension) hatte immer in seinem Rechtspflegerbüro das Bild des aktuellen Bundespräsidenten hängen.
    Das war der Kollege, der beim Erbscheinsantrag zur Abnahme der e.V. die Erhebung von den Stühlen wünschte.
    Das waren noch Zeiten mit Schreibmaschine im Büro und so.

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