Ex-GF stellt keinen Antrag auf Nachtragsliquidation

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage:
    Als Eigentümer ist eingetragen eine GmbH, die aber schon erloschen ist und wo auch schon das Insolvenzverfahren durchgeführt worden ist. Der Insolvenzvermerk ist auch schon wieder gelöscht.
    Meine Kollegin, die den Fall vor mir bearbeitet hat, hat den ehemaligen GF angeschrieben, er möchte bitte die Nachtragsliquidation beantragen, was dieser aber nicht getan hat und wohl auch nicht tun wird :mad:.

    Laut Rücksprache mit dem Registergericht ist es auch möglich, dass die noch eingetragene Gläubigerin die Nachtragsliq. beantragt, das Grundbuchamt kann es ja jedenfalls nicht.
    Ich frage mich jetzt, wie ich hier weiter verfahren soll/muss. Soll ich zuerst die Gläubigerin freundlich bitten, doch mal den Antrag zu stellen - wobei die sich bestimmt fragt, warum sie das tun sollte, - oder soll/kann ich dem ehemaligen GF mit Zwangsgeld drohen?
    Es gab übrigens nur den einen GF...........

    Ich LIEBE diese schleppenden AKten!:teufel:

  • Da gibt's nichts zu schleppen, höchstens in die Registratur:

    §§ 82 ff. GBO sind nicht einschlägig, so dass von Amts wegen nicht veranlasst werden muss und auch nichts veranlasst werden kann.

    Ende.*

    PS: Das Grundbuch ist nicht unrichtig. Die Gesellschaft ist zwar gelöscht, aber nicht erloschen, da ja offenbar noch Vermögen vorhanden ist. Somit ist die nicht vollständig liquidierte Gesellschaft immer noch Eigentümer dieses Grundstücks. Dem Sinn und Zweck der §§ 82 ff. läuft das zwar zuwider, aber solange der Gesetzgeber daran nichts ändert...

    *Ich weiß, das ist hier mehrdeutig. So ist es auch gemeint.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Gesellschaft ist zwar gelöscht, aber nicht erloschen...



    Ach? Kannst du das bitte mal erklären? Der Unterschied zwischen aufgelöst und erloschen scheint mir klar, der zwischen gelöscht und erloschen oder aber doch nicht loschen unklar.

    lg
    spatz

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