Hallo zusammen,
ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch!
Es soll das Grundbuch aufgrund Erbteilsübertragung berichtigt werden.
Im Vertrag heißt es: "A überträgt ihren Erbteil auf B mit sofortiger dinglicher Wirkung. B nimmt die Übertragung an."
Ist das ein ausreichender Unrichtigkeitsnachweis oder fehlt noch eine ausdrückliche Berichtigungsbewilligung?