Wer ist bei SOLUM STAR zuständig für die Abarbeitung eines "reinrassigen" Ersuchens auf Löschung eines ZV-Vermerks?
mD/SE oder Rpfl ?
Die hiesige GStelle ist der Meinung, dass beim elekt.GB der Rpfl. die Löschungen der K-Vermerke (L-Vermerke) zu verfügen hat; die Ersuchen der ZV-Abt. enthalten nur die Löschung (Verfahren sind aufgehoben, kein Zuschlag)
Welche gesetzl. Grundlage gibt es?