Was ist eine Pfarrdotation?

  • Habe ein Grundbuch in dem im Jahre anno 1887 folgendes in Abt. II/1 eingetragen wurde:

    Die Grundstücke 1,2,3,4 gehören zur Pfarrdotation.

    Hab ich dabei was zu beachten, sichert dieser Vermerk irgendwelche sachenrechtlichen Besonderheiten, kann ich diesen vllt sogar von Amts wegen löschen? Vor allem stell ich mir die Frage: Was um Himmels Willen ist das? :gruebel:

    Grund für das Vorliegen dieses Falles ist wohl die "versehentliche" Löschung dieses Vermerks.

  • Schau mal unter Pfarrdotation bei Goo.le nach.
    Auch hier

    Pfarrdotation:

    Berücksichtigt wird das Netto-Pfarrstellenaufkommen, zuzüglich der auf den
    einzelnen Kirchenkreis entfallenden Zinseinnahmen aus dem Pfarrbesoldungsfonds abzügl.
    eines Inflationsausgleichs zum Werterhalt. Dabei wurde ein Durchschnittswert der letzten vier
    Jahre (2001- 2004) gebildet, um zufällige Schwankungen in den einzelnen Jahren abfangen


    zu können.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Ja goo*len in allen Ehren, aber finde mal grundbuchrechtlich was dazu :D...und was macht so etwas in Abt. II eines Grundbuchs? Wenns 'ne Zahlung oder dergleichen wär, könnte es dann ein Hinweis auf eine Art Reallast zurückzuführen sein, meine Frage tendiert eher zu, hat dieser Vermerk einen Rangstatus oder ist er eher mehr deklaratorischer Natur? :gruebel:

  • Wenn es sich um wiederkehrende und vom Eigentümer zu erbringende Zahlungen handelt, müsste es auch einen Rangstatus haben (ich hatte vor Äonen mal was à la "Scheffel voll Roggen / Weizen an Pfarrei" - das war dann ähnlich dem Erbbauzins oder so, wenn ich mich recht entsinne [Demenz, ick hör Dir trapsen ;)]).
    Habt Ihr eine Generalakte, aus denen sich die von Pfarreien und Bistümern erteilten Generallöschungsbewilligungen ergeben?
    Vielleicht wirst Du dort fündig ...

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Wenn es sich um wiederkehrende und vom Eigentümer zu erbringende Zahlungen handelt, müsste es auch einen Rangstatus haben (ich hatte vor Äonen mal was à la "Scheffel voll Roggen / Weizen an Pfarrei" - das war dann ähnlich dem Erbbauzins oder so, wenn ich mich recht entsinne...

    da ist das "Recht" zur Abgabe einer Leistung auch bestimmbar, hierzu gibt es auch Umrechnungszahlen, aber für 'ne Pfarrdotation, zumal ja nur dasteht, dass die Grundstücke dazu gehören.


    Habt Ihr eine Generalakte, aus denen sich die von Pfarreien und Bistümern erteilten Generallöschungsbewilligungen ergeben?
    Vielleicht wirst Du dort fündig...

    Nein sowas haben wir nicht, darum gehts mir ja auch nicht, mir gehts vielmehr darum, ob ich den Vermerk einfach wieder eintrage und fertig oder ob ich etwas zu veranlassen habe, damit der Vermerk - sofern dieser in irgend einer Weise konstitutive Wirkung hat - die ursprüngliche Position wieder einnimmt...:gruebel:

  • Ruf doch mal beim Ordinariat bzw. bei der Zentralen Pfarreiverwaltung an und sprich mit dem Sachbearbeiter. Hat sich bei den Altrechten der Kirche bisher immer bewährt.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Dieser Vermerk "Gehört zur Pfarrdotation" ist für mich so was ähnliches wie ein Hofvermerk, wenn ich das nachstehende Zitat richtig deute. Die Pfarrdotation unterliegt der Verfügungsgewalt des Kirchenvorstandes, der aus dem Ertrag der Äcker und Wiesen den Pastor besoldet. Also bei einer Verfügung über Dotationsland muss, so spekuliere ich, alles nach den Vorgaben (Geschäftsordnung?) des Kirchenvorstands mit den erforderlichen Mehrheiten und Vertretungen ablaufen, damit die Verfügung auch wirksam ist.


    "Für die Erweiterung des neuen Friedhofes wurde nun
    aber sogenanntes kirchliches Dotationsland benötigt, welches der Kirchenvorstand ebenfalls
    nicht ohne Ausgleich zur Verfügung stellen wollte. Die benötigte Fläche zur
    Friedhofserweiterung gehörte zur Pfarrdotation und hatte für die Kirchengemeinde
    Versorgungscharakter, da die Einnahmen der Pfarrbesoldung dienten. Nach gut einjährigen
    Überlegungen wurde schließlich ein umfassender Grundstückstausch durchgeführt, der
    offensichtlich alle Seiten zufrieden stellte: Die Kirchengemeinde erhielt von der Familie von
    der Wense ein zwei Morgen großes Stück Ackerland als Ausgleich für das Dotationsland der
    Kirchengemeinde, welches für die Erweiterung des Friedhofes benötigt wurde. Kirchenpatron
    v. d. Wense wiederum erhielt den kompletten alten Friedhof nördlich und südlich der
    Blumenstraße und gab der Kirchengemeinde die Zusage, dass „die Kirche des Patrons
    Beteiligung beim Erwerb des Kirchplatzes in nicht festgelegter materieller Art sicher ist“. Die
    oben erwähnten Kindergräber dürften ebenso wie die nicht mehr gepflegten anderen Gräber


    vom neuen Eigentümer eingeebnet werden."

  • @ Sersch:

    Wenn Du unter "Realdotation" googelst findest Du auch noch einige interessante Erklärungen.

    Ich danke Dir für den Hinweis, habe jetzt mir mal die Zeit genommen und versucht zu verstehen, was das ist:

    Dem Begriff der Pfarrdotation steht der heutige Begriff des Pfarrvermögens gleich. Dies ist ein Hinweis auf Grundstücke, deren Erträge zur Besoldung von Pfarrstellen nach Absetzung der Kosten für die Verwaltung des Grundstücks verwendet werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 6 GrStG ist Grundbesitz, die zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds gehört, dessen Erträge ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind, von der Grundsteuer befreit.

    Ich würde jetzt - Antrag liegt vor - gemäß § 15 Absatz 2 GBV einen Vermerk im BV -Pfarrvermögen- machen, jemand Bedenken bei der Vorgehensweise?

  • .........

    Ich würde jetzt - Antrag liegt vor - gemäß § 15 Absatz 2 GBV einen Vermerk im BV -Pfarrvermögen- machen, jemand Bedenken bei der Vorgehensweise?[/QUOTE]

    im BV ??? Den Vermerk setzen wir hier in Abt. I beim Eigentümer hintenan in Klammern.

    Im Ausgangsfall # 1 heißt es:

    in Abt. II/1 eingetragen wurde:

    Die Grundstücke 1,2,3,4 gehören zur Pfarrdotation.

    Hier würde ich ins Grundbuch nix eintragen bzw. nix verändern an der Ursprungseintragung, aber in der Grundakte gut sichtbar vermerken, was eine Pfarrdotation ist, bzw. dass dies Pfarrvermögen bedeutet

  • Ja verschrieben ich meinte natürlich in Abt. I.

    Bzgl. des Vermerks der Pfarrdotation in Abt. II noch einige Ausführungen:

    Das Kirchenamt bewilligte und beantragte die Löschung des Vermerks bzgl. Grundstück 1, gelöscht wurde allerdings auch für Grundstück 2,3 und 4. Das Kirchenamt bemerkte diesen Fehler und bewilligte und beantragte nunmehr auch für die Grundstücke 2,3,4 unter Eintragung des Vermerks "Pfarrvermögen" für diese Grundstücke. Daher meine ich, brauche ich den Vermerk der Pfarrdotation in Abt. II nicht nochmal eintragen, sondern lediglich den Zusatz in Abt. I "Pfarrvermögen" aufnehmen, jmd anderer Ansicht?

  • Ja verschrieben ich meinte natürlich in Abt. I.

    Bzgl. des Vermerks der Pfarrdotation in Abt. II noch einige Ausführungen:

    Das Kirchenamt bewilligte und beantragte die Löschung des Vermerks bzgl. Grundstück 1, gelöscht wurde allerdings auch für Grundstück 2,3 und 4. Das Kirchenamt bemerkte diesen Fehler und bewilligte und beantragte nunmehr auch für die Grundstücke 2,3,4 unter Eintragung des Vermerks "Pfarrvermögen" für diese Grundstücke. Daher meine ich, brauche ich den Vermerk der Pfarrdotation in Abt. II nicht nochmal eintragen, sondern lediglich den Zusatz in Abt. I "Pfarrvermögen" aufnehmen, jmd anderer Ansicht?




    Nein, :zustimm:

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