Hallo...
Ich hätte da nur mal eine kurze Frage.
Ich habe gehört, dass man, wenn man Mitglied in der Jugend- und Audzubildendenvertretung ist, für 2-3 Jahre geschützt sein soll vor Kündigung.
Ich persönlich kann mir das nicht so recht vorstellen und wollte dashalb mal fragen, ob ihr irgendetwas darüber wisst?
Liebe Grüße