Schreibauslagen § 136 KostO in Grundbuchsachen


  • Ich schicke die Rechnung schon an den Eigentümer, wenn es der Gläubiger wünscht


    :confused:
    Warum?
    Der Eigentümer stellt keinen Antrag (im Normalfall). Im Zweifel weiß er nichtmal, dass das Recht abgetreten wurde und kriegt das erst mit der Eintragungsmitteilung mit.
    Also ich würde mich bedanken, wenn ich da ne Rechnung bekäme...

    oder der Eigentümer sogar schriftlich die Kosten übernommen hat, gab noch nie Probleme :)


    Das ist was anderes. Bei ner Kostenübernahmeerklärung hätte ich auch keine Bedenken. Aber die muss mir zumindest in Schriftform vorliegen (oder ich habe persönlich mit dem Übernahmeschuldner gesprochen) sonst kann da ja jeder kommen...

  • Also ich wußte sehr wohl von der (Teil-)Abtretung der Grundschuld bezüglich meiner Wohnung, schließlich habe ich mich ja selbst um den neuen Gläubiger bemüht ;)

    Ich denke, dass es eher die Ausnahme ist, dass der Eigentümer nichts von einer Abtretung mitbekommt (darauf deuten jedenfalls die nicht eingehenden Beschwerden der Eigentümer hin, denen ich die Rechnung geschickt habe). :)

    Hätte es schon Beschwerden bezüglich meiner Vorgehensweise gegeben, hätte ich auf jeden Fall wieder auf den von Dir ja unstreitig völlig richtigen Weg umgeschwenkt ;)

  • Hat der Kunde die Abtretung nicht veranlaßt, schreibt auch die Bank nicht, daß er die Rechnung bekommen soll (habe ich jedenfalls noch nie gehört).

    Die Rechnung soll laut unserer Bezi-Schulung in solchen Fällen am besten so ausgestellt werden: Kostenschuldner: Bank (=Ast.), Rechnungsempfänger: Eigentümer. Vollstreckt würde so bei der Bank werden. Damit ist die Rechnung richtig (und Bezi-sicher) ausgestellt und die Zahlung auch gesichert. Die durchlaufenden Kosten landen gleich bei dem, der sie letztlich ohnehin zahlt. Damit dürfte allen geholfen sein.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hat der Kunde die Abtretung nicht veranlaßt, schreibt auch die Bank nicht, daß er die Rechnung bekommen soll (habe ich jedenfalls noch nie gehört).


    Ein großer Baufinanzierer der Bank, die auch sonst immer so viel Mist macht, hat das bei uns bei jeder Abtretung drin...
    Wobei ... wenn ich die als Baufinanzierer hätte, würde ich auch schleunigst freiwillig wechseln :teufel: :teufel: :teufel:...

    Die Rechnung soll laut unserer Bezi-Schulung in solchen Fällen am besten so ausgestellt werden: Kostenschuldner: Bank (=Ast.), Rechnungsempfänger: Eigentümer. Vollstreckt würde so bei der Bank werden. Damit ist die Rechnung richtig (und Bezi-sicher) ausgestellt und die Zahlung auch gesichert. Die durchlaufenden Kosten landen gleich bei dem, der sie letztlich ohnehin zahlt. Damit dürfte allen geholfen sein.


    :gruebel:
    Das klingt ziemlich praktikabel.
    Wobei ich mir hier vorstelle, dass viele keine Zahlung tätigen würden, wenn nen anderer Kostenschuldner angegeben ist...

  • Zitat:
    Zitat von FED
    Die Rechnung soll laut unserer Bezi-Schulung in solchen Fällen am besten so ausgestellt werden: Kostenschuldner: Bank (=Ast.), Rechnungsempfänger: Eigentümer. Vollstreckt würde so bei der Bank werden. Damit ist die Rechnung richtig (und Bezi-sicher) ausgestellt und die Zahlung auch gesichert. Die durchlaufenden Kosten landen gleich bei dem, der sie letztlich ohnehin zahlt. Damit dürfte allen geholfen sein.

    :gruebel:
    Das klingt ziemlich praktikabel.
    Wobei ich mir hier vorstelle, dass viele keine Zahlung tätigen würden, wenn nen anderer Kostenschuldner angegeben ist...

    das denke ich auch...

    außerdem weiß ich nicht, ob die verflixte Hamissa-Software es zuläßt, das soviel Zeichen in das Empfängerfeld gesetzt werden, wir haben ja schon oft Probleme bei längeren Ortsnamen (Doppelnamen sind hier stark vertreten) oder auch bei längeren Straßen- bzw. Schuldnernamen (z: Frau Sabine L...-Schnarrenb... würde vollausgeschrieben schreibtechnisch nicht in das Adressfeld passen..)

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