Schreibauslagen § 136 KostO in Grundbuchsachen

  • Hallo zusammen :)

    Mich würde mal interessieren, wie das bei Euch mit Kopierkosten gehandhabt wird . . . bei uns häufen sich nämlich Grundschuldabtretungen, bei denen ausschließlich die Originalabtretungsurkunde nebst Antrag vorgelegt, und die Abtretungsurkunde nach Vollzug wieder zurückverlangt wird . . .

    . . . eine Kollegin meinte diesbezüglich gerade, dass sie den Antragstellern diese Kopierkosten gem. § 136 KostO in Rechnung stellt . . . machen das andere Gerichte auch so :gruebel: ist's zulässig oder gibt's da Bedenken :confused:

  • Machen wir auch so...

    Warum soll das auch nicht zulässig sein?

    Bei bestimmten Banken kommt da auch immer ordentlich was zusammen, da auch die 10seitigen Vollmachten mit dazugehören :teufel:...



    Na prima, und genau um die geht's mir im Speziellen ;)

  • . . . eine Kollegin meinte diesbezüglich gerade, dass sie den Antragstellern diese Kopierkosten gem. § 136 KostO in Rechnung stellt . . . machen das andere Gerichte auch so :gruebel: ist's zulässig oder gibt's da Bedenken :confused:



    Wir stellen die Kosten für die Kopien auch in Rechnung - für die Abtretungserklärung an sich und auch für die Vollmachten, die dazugehören.

  • Ich berechne diese Kosten ebenfalls. Hat sich auch noch keine Bank drüber beschwert.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Auch wir erheben hier alle (beanstandungsfrei) die Kosten nach § 136 KostO.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • dito. Wundert mich, dass das bislang offenbar nicht überalll so gehandhabt wurde ;)



    Und so kam es:

    . . . ich hab mal vor einiger Zeit, als das eben vermehrt mit diesen Vorlagen losging, eine unserer Servicekräfte gefragt, ob wir denn diese Kopien überhaupt machen müssen und nicht welche bei den Antragstellern anfordern können - darauf wurde mir geantwortet, dass wir das gemäß irgend einer Vorschrift, die ich nicht mehr weiß, tatsächlich machen müssen . . .

    . . . und daraus habe ich den falschen Schluß gezogen, dass wir es kostenfrei machen müssen :daemlich:behaemmer obwohl die Kollegin das gar nicht gesagt hatte :oops: tja, nun bin ich schlauer :cool:

  • machen wir auch, und zwar je Seite 1,00 Euro (!!!!, das muß krachen..)
    Eine Großbank reicht schon gleich einf. Kopien der Abtretung, Vollmacht usw. mit ein, die brauchen dann nicht zahlen.

    Und auch wenn die Bank schreibt: Kostenrechnung soll der Eigentümer erhalten, dann machen wir das auch nicht, denn Eigentümer stellt bei Abtretungen (hier zumindest) keinen Eintragungsantrag, die KR kriegt der Antragsteller.


    im Übrigen erheben wir auch 1,00 Eur je Seite bei Einreichen von Urkunden (z.B. Sterbeurkunde, Erbschein Fremdgericht u.s.w.), wenn die Urkunden wieder zurücksollen und keine Kopie mit eingereicht wird.



  • :gruebel: wie kommt ihr auf 1,00 Euro je Seite . . . im Gesetzt steht doch ganz klar 50 Cent je Seite und ab 50 Seiten 15 Cent :confused:

    2 Mal editiert, zuletzt von redge (18. Februar 2010 um 12:43)

  • das ist ja der Kracher.....:D:D -wir haben hier bei Euroeinführung 1:1 umgerechnet und keiner hat´s bisher gemerkt:D:D:D



    Ernsthaft?!?! :eek: :eek: :eek:

    Den Euro gibts ja schon nen paar Tage und da hat niemand was gemerkt?

    Wenn das die Kostenschuldner schon als gottgegeben hinnehmen, ok... Aber prüft euer Bezi keine Grundakten?
    Bei uns haben die sich über jedee zuviel oder zuwenig berechnete Kopie seitenlang ausgelassen...

    Das mit der KR an den Eigentümer machen wir auch nicht. Da kommt immer unsere nette Bemerkung a la "wer die musik bestellt..." drunter. Wobei uns allerdings auch klar ist, dass die sich das vom Darlehensnehmer anders wiederholen...

  • Bei uns hat mal vor ewig langer Zeit ein Herr des Landesrechnungshofes die Gerichtskosten der gesamten Behörde geprüft, da der Herr aber kein Ri, kein Rpfl, kein sonstiger juristisch vorgebildeter Herr war, war das Ergebnis schööööööööön.

    Es ist auch uns klar, dass gerade Banken sich jede Gerichtsgebühr von ihren Schuldnern (Darlehnsnehmer muß nicht der Eigentümer sein) wiederholen

  • machen wir auch, und zwar je Seite 1,00 Euro (!!!!, das muß krachen..).....
    Und auch wenn die Bank schreibt: Kostenrechnung soll der Eigentümer erhalten, dann machen wir das auch nicht, denn Eigentümer stellt bei Abtretungen (hier zumindest) keinen Eintragungsantrag, die KR kriegt der Antragsteller. ...



    Vorsicht: Der Eigentümer hätte als nur mittelbar Betroffener bei der Eintragung der Abtretung eines Fremdrechts kein Antragsrecht (Schöner/Stöber, GBR, 14. Auflage 2008, RN 88; Meikel/Böttcher, GB0, 10. Aufl., 2009, § 13 GBO RN 46 mit weit. Nachw. in Fußn. 114). Allerdings käme es für die Kostenhaftung auf die Zulässigkeit des Antrags nicht an (Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 18. Auflage 2009, § 2 RN 16)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • machen wir auch, und zwar je Seite 1,00 Euro (!!!!, das muß krachen..)



    Dann habt ihr die von redge bislang nicht berechneten Kosten also miteingezogen... ;)

    Und auch wenn die Bank schreibt: Kostenrechnung soll der Eigentümer erhalten, dann machen wir das auch nicht, denn Eigentümer stellt bei Abtretungen (hier zumindest) keinen Eintragungsantrag, die KR kriegt der Antragsteller.



    Doch, das mache ich schon, eben weil ich weiß, dass die Rechnung sowieso beim Eigentümer landet.



  • Es ist auch uns klar, dass gerade Banken sich jede Gerichtsgebühr von ihren Schuldnern (Darlehnsnehmer muß nicht der Eigentümer sein) wiederholen



    @ Bernstein:

    Wenn Ihr nicht wüsstest, dass es sich um durchlaufende Posten handelt, hätte ich für diese Rechnungsweise großes Verständnis.:teufel:
    Aber so, wie Du es schilderst. :confused: & :(

  • machen wir auch, und zwar je Seite 1,00 Euro (!!!!, das muß krachen..)



    Dann habt ihr die von redge bislang nicht berechneten Kosten also miteingezogen... ;)



    :daumenrau Danke hierfür ;)

    Ich schicke die Rechnung schon an den Eigentümer, wenn es der Gläubiger wünscht oder der Eigentümer sogar schriftlich die Kosten übernommen hat, gab noch nie Probleme :)

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