Mahnbescheid unwirksam? und weiter?

  • Hallo zusammen, da ich hier am AG lediglich die restlichen vorhandenen Mahnsachen bearbeite, bin ich in Mahnsachen leider nicht so praxiserfahren und hoffe auf einen hinweis von euch, wie ich hier praktisch vorzugehen habe...

    der mahnbescheid wurde erlassen. zustellung war nicht möglich, da agg. bereits verstorben. aus den vom ast. übermittelten unterlagen ist ersichtlich, dass der Agg. bereits vor Erlass der MB verstorben war (was bei Erlass des MB jedoch nicht bekannt war).

    der Ast. hat mitgeteilt, dass der MB auf die Erben umgeschrieben werden soll und er diese mitteilt, sobald ihm diese bekannt sind. von meiner vorgängerin wurde die akte nun auf frist gelegt... (der MB wurde 2005 erlassen...)

    so wie ich das jetzt verstanden habe, ist eine umschreibung doch aber gar nicht möglich, weil der MB unwirksam ist.
    Ist doch richtig, oder? aber was heißt das in der konsiquenz? muss der antrag noch zurückgenommen/zurückgewiesen werden? oder teile ich das dem Ast. einfach so mit und lege die akte weg? :confused:

  • Wenn der Antragsgegner bereits bei MB-Erlass tot war, heißt das ja, dass das Verfahren auf eine nicht existente Person lautet. Der MB ist demnach unwirksam.
    eine Umschreibung auf die Erben kommt nicht in Betracht. Gegen diese müsste ein neues Mahnverfahren eingeleitet werden.

    Ich habe dem A´St das in solchen Fällen immer schriftlich mitgeteilt, die Kosten angefordert und die Sache weggelegt.

    Habe die Akten dann auch nie wieder gesehen...;)

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