RL: Umsatzausdruck = Liste der Einnahmen+Ausgaben?


  • Dazu kommt, dass die Betreuer häufig in der Auflistung der Einnahmen und Ausgaben auch (weitergehende) Angaben machen als aus den Kontoauszügen ersichtlich sind.

    In letzteren findet man zwar z. B. eine Überweisung von x € an Firma B mit RNr. yz, kann aber dem keinen konkreteren Zweck der Überweisung entnehmen. In seiner Auflistung vermerkt der Betreuer hingegen z. B., dass die Überweisung für den Kauf eines Bettes erfolgte.

    Solche - falls gewünschte - Angaben könnten ggf. auch auf dem Online-Kontoauszug handschriftlich vermerkt werden. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den Positionen wohl in über 90 % der Fälle um ständig wiederkehrende oder vom Betrag her geringfügige, eindeutige Positionen sowie Barabhebungen von Betreuten. Nochmals: Bei den üblichen Online-Kontoauszügen handelt es sich um chronologisch geordnete, übersichtliche Belege. Im Normalfall tippt ein Betreuer diese (unsinngerweise) nur ab. Darüber hinaus gibt es ja auch noch die dazugehördenden Belege. Wo Bürokratieabbau möglich ist, sollte man ihn grundsätzlich auch praktizieren.

    mfg


  • Dazu kommt, dass die Betreuer häufig in der Auflistung der Einnahmen und Ausgaben auch (weitergehende) Angaben machen als aus den Kontoauszügen ersichtlich sind.

    In letzteren findet man zwar z. B. eine Überweisung von x € an Firma B mit RNr. yz, kann aber dem keinen konkreteren Zweck der Überweisung entnehmen. In seiner Auflistung vermerkt der Betreuer hingegen z. B., dass die Überweisung für den Kauf eines Bettes erfolgte.

    Solche - falls gewünschte - Angaben könnten ggf. auch auf dem Online-Kontoauszug handschriftlich vermerkt werden. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den Positionen wohl in über 90 % der Fälle um ständig wiederkehrende oder vom Betrag her geringfügige, eindeutige Positionen sowie Barabhebungen von Betreuten. Nochmals: Bei den üblichen Online-Kontoauszügen handelt es sich um chronologisch geordnete, übersichtliche Belege. Im Normalfall tippt ein Betreuer diese (unsinngerweise) nur ab. Darüber hinaus gibt es ja auch noch die dazugehördenden Belege. Wo Bürokratieabbau möglich ist, sollte man ihn grundsätzlich auch praktizieren.

    mfg

    Die Betreuungsgerichte sollten sich hier nicht lächerlich mache, wie oft holt ein Rechtspfleger eine 10 jahre alte RL hervor um zu schauen, ob die 199,99€ an Möbel Roller ein Bett oder ein Schrank waren?
    Wenn das bei 250.000 jährlichen Betreuungsakten einmal vorkommt, dann kann der Rechtspfleger auch den Betreuer anfragen. Aber nicht erst im 11 Jahr kommen, ein wenig Datenschutz gibt es auch noch :)

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher


  • Dazu kommt, dass die Betreuer häufig in der Auflistung der Einnahmen und Ausgaben auch (weitergehende) Angaben machen als aus den Kontoauszügen ersichtlich sind.

    In letzteren findet man zwar z. B. eine Überweisung von x € an Firma B mit RNr. yz, kann aber dem keinen konkreteren Zweck der Überweisung entnehmen. In seiner Auflistung vermerkt der Betreuer hingegen z. B., dass die Überweisung für den Kauf eines Bettes erfolgte.

    Solche - falls gewünschte - Angaben könnten ggf. auch auf dem Online-Kontoauszug handschriftlich vermerkt werden. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den Positionen wohl in über 90 % der Fälle um ständig wiederkehrende oder vom Betrag her geringfügige, eindeutige Positionen sowie Barabhebungen von Betreuten. Nochmals: Bei den üblichen Online-Kontoauszügen handelt es sich um chronologisch geordnete, übersichtliche Belege. Im Normalfall tippt ein Betreuer diese (unsinngerweise) nur ab. Darüber hinaus gibt es ja auch noch die dazugehördenden Belege. Wo Bürokratieabbau möglich ist, sollte man ihn grundsätzlich auch praktizieren.

    mfg


    Unter Bürokratie verstehe ich etwas anderes.

    Mal davon abgesehen, dass die hiesigen Betreuer Programme verwenden, die die Erfassung von Online-Buchungen zur Erstellung der Auflistungen ermöglichen.

    Bei deiner Idee "nur Online-Auszüge mit handschriftlichen Bemerkungen" bliebe noch die Frage, auf wessen Kosten diese für die Akte kopiert werden.


  • Dazu kommt, dass die Betreuer häufig in der Auflistung der Einnahmen und Ausgaben auch (weitergehende) Angaben machen als aus den Kontoauszügen ersichtlich sind.

    In letzteren findet man zwar z. B. eine Überweisung von x € an Firma B mit RNr. yz, kann aber dem keinen konkreteren Zweck der Überweisung entnehmen. In seiner Auflistung vermerkt der Betreuer hingegen z. B., dass die Überweisung für den Kauf eines Bettes erfolgte.

    Solche - falls gewünschte - Angaben könnten ggf. auch auf dem Online-Kontoauszug handschriftlich vermerkt werden. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den Positionen wohl in über 90 % der Fälle um ständig wiederkehrende oder vom Betrag her geringfügige, eindeutige Positionen sowie Barabhebungen von Betreuten. Nochmals: Bei den üblichen Online-Kontoauszügen handelt es sich um chronologisch geordnete, übersichtliche Belege. Im Normalfall tippt ein Betreuer diese (unsinngerweise) nur ab. Darüber hinaus gibt es ja auch noch die dazugehördenden Belege. Wo Bürokratieabbau möglich ist, sollte man ihn grundsätzlich auch praktizieren.

    mfg

    Die Betreuungsgerichte sollten sich hier nicht lächerlich mache, wie oft holt ein Rechtspfleger eine 10 jahre alte RL hervor um zu schauen, ob die 199,99€ an Möbel Roller ein Bett oder ein Schrank waren?
    Wenn das bei 250.000 jährlichen Betreuungsakten einmal vorkommt, dann kann der Rechtspfleger auch den Betreuer anfragen. Aber nicht erst im 11 Jahr kommen, ein wenig Datenschutz gibt es auch noch :)


    Interessante Aussage, die ich nicht wirklich sachlich finde.

    Bei Übernahme eines Dezernates vergleicht man schon einmal wegen bestimmter Positionen mit früheren RL, wenn man selbst die erste RL im Verfahren prüft.

    Nicht zu vergessen sind natürlich auch die Erben, die Akteneinsicht beantragen und die regelmäßigen Prüfungen durch übergeordnete Behörden. Glaube nicht, dass diese sich erst alles vom Betreuer organisieren wollen. ;)

  • Die Betreuungsgerichte sollten sich hier nicht lächerlich mache, wie oft holt ein Rechtspfleger eine 10 jahre alte RL hervor um zu schauen, ob die 199,99€ an Möbel Roller ein Bett oder ein Schrank waren?
    Wenn das bei 250.000 jährlichen Betreuungsakten einmal vorkommt, dann kann der Rechtspfleger auch den Betreuer anfragen. Aber nicht erst im 11 Jahr kommen, ein wenig Datenschutz gibt es auch noch

    Man sieht nicht immer, ob es sich überhaupt um ein Möbelstück handelt. Manchmal ergibt sich aus dem Namen des Zahlungsempfängers nämlich gar nicht, um welche Art Unternehmen es sich handelt. Und es geht auch nicht in erster Linie darum, nach zehn Jahren zwischen Bett und Schrank zu unterscheiden. Gelegentlich sieht man auch eine Position in der RL und fragt sich "Hat der Betroffene das nicht gerade erst bekommen?" Und dann ist es sinnvoll, das direkt in der vorigen RL nachlesen zu können.

    Und manchmal (wenn auch selten) kommen auch tatsächlich Betroffene zum Gericht, weil sie der Ansicht sind, dass sie mehr Geld auf dem Konto haben müssten und möchten wissen, was mit ihrer Kohle passiert ist. Dann braucht man eine korrekte RL.

    Und es ist nicht Aufgabe des Rechtspflegers, dann die Belege erneut anzufordern, es ist Aufgabe des Betreuers, von vornherein eine brauchbare RL abzuliefern.

    Und ganz am Rande aus Interesse: Warum wird der Datenschutz genau im elften Jahr relevant?

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