Dazu kommt, dass die Betreuer häufig in der Auflistung der Einnahmen und Ausgaben auch (weitergehende) Angaben machen als aus den Kontoauszügen ersichtlich sind.In letzteren findet man zwar z. B. eine Überweisung von x € an Firma B mit RNr. yz, kann aber dem keinen konkreteren Zweck der Überweisung entnehmen. In seiner Auflistung vermerkt der Betreuer hingegen z. B., dass die Überweisung für den Kauf eines Bettes erfolgte.
Solche - falls gewünschte - Angaben könnten ggf. auch auf dem Online-Kontoauszug handschriftlich vermerkt werden. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den Positionen wohl in über 90 % der Fälle um ständig wiederkehrende oder vom Betrag her geringfügige, eindeutige Positionen sowie Barabhebungen von Betreuten. Nochmals: Bei den üblichen Online-Kontoauszügen handelt es sich um chronologisch geordnete, übersichtliche Belege. Im Normalfall tippt ein Betreuer diese (unsinngerweise) nur ab. Darüber hinaus gibt es ja auch noch die dazugehördenden Belege. Wo Bürokratieabbau möglich ist, sollte man ihn grundsätzlich auch praktizieren.
mfg