Vorkaufsrecht Grundstückseigentümer Erbbaurecht bei Einbringung

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich brauche Eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
    Ein Kaufmann tritt als Kommanditist in eine neu gegründete GmbH & Co. KG ein. Die Kommanditeinlage erbringt er durch Einbringung seiner Einzelfirma, die auch Erbbauberechtigte des Betriebsgrundstücks ist.
    Im Erbbaugrundbuch ist ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfällle für den Grundstückseigentümer eingetragen.
    Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Einbringung nicht um einen Verkaufsfalll handelt, finde dazu aber keine Literatur.
    Kann mir hier jemand sagen, wo ich eine genaue Definition des Begriffs "Verkaufsfälle" finde?
    Wenn ich es nicht genau weiß, muss ich sicherheitshalber eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung einholen und ein Rücktrittsrecht für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts einbauen.

    Vielen Dank im Voraus von Tara

  • Was unter einem Verkaufsfall im Sinne von § 1097 BGB des näheren zu verstehen ist, ergibt sich aus den die Voraussetzungen der Ausübbarkeit regelnden Gesetzesvorschrifen. Dies sind in erster Linie die §§ 504 und 1098, 1, 1 BGB. Das dingliche Vorkaufsrecht kann ausgeübt werden, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über das Objekt geschlossen hat. Der Vertrag muss die Merkmale der §§ 433 ff. BGB aufweisen. Der eine Partner muss sich zur Übergabe des Grundstücks und zur Eigentumsverschaffung verpflichten, während der andere gehalten sein muss, den als Gegenleistung vereinbarten Geldbetrag zu zahlen und das Grundstück abzunehmen. Nur Verträge, die diesen konkreten Inhalt aufweisen, kommen in Betracht.

    Alle anderen Verträge scheiden aus. Dies gilt insbesondere für die Einbringung in eine Gesellschaft und für die Auseinandersetzung von Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaften (BGH DNotZ 704 423 = WM 70 321).

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