Hallo Ihr Lieben,
ich brauche Eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Ein Kaufmann tritt als Kommanditist in eine neu gegründete GmbH & Co. KG ein. Die Kommanditeinlage erbringt er durch Einbringung seiner Einzelfirma, die auch Erbbauberechtigte des Betriebsgrundstücks ist.
Im Erbbaugrundbuch ist ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfällle für den Grundstückseigentümer eingetragen.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Einbringung nicht um einen Verkaufsfalll handelt, finde dazu aber keine Literatur.
Kann mir hier jemand sagen, wo ich eine genaue Definition des Begriffs "Verkaufsfälle" finde?
Wenn ich es nicht genau weiß, muss ich sicherheitshalber eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung einholen und ein Rücktrittsrecht für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts einbauen.
Vielen Dank im Voraus von Tara