Schuldner steht mit Geburtsnamen im GB - Sicherungshyp möglich?

  • Hallo,

    ich wollte eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen. Jetzt haben wir eine Zwischenverfügung bekommen, dass der Eigentümer im Grundbuch unter seinem Geburtsnamen steht und wir nachweisen sollen, dass es sich um unseren zwischenzeitlich verheirateten Schuldner handelt.

    Wie soll ich das denn anstellen? Der Schuldner wird uns bzw. unserer Mandantschaft wohl kaum seine Heiratsurkunde übersenden. :oops:

    Was kann ich hier tun? Der Schuldner kann doch nicht so einfach Vermögen besitzen und ich bzw. Mandanten kommen da nicht ran? :confused: Wie bekomme ich die Forderung unserer Mandantschaft ins Grundbuch? Kann ich den Schuldner zur Änderung der GB-Eintragung zwingen?

    Sollten meine Fragen in den ZV-Bereich gehören, bitte verschieben, bin neu hier. ;)

    Lieben Dank im Voraus für alle Antworten.:daumenrau

    Einmal editiert, zuletzt von Leonie (23. Februar 2010 um 18:56)

  • Erweiterte Einwohnermeldeauskunft oder Auszug aus dem Familienbuch. Unter Vorlage einer Kopie des Titels problemlos zu bekommen.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

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