Flächenerwerbsverordnung

  • Habe ein Veräußerungsverbot gem. § 3 Abs. 10 des AusglLeistG iVm. § 13 Abs. 2 FlErwV einzutragen. Die Bescheinigung der BVVG ist vom Aug. 08 noch mit den alten gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt. Seit Juli 09 gibt es hierzu neue Bestimmungen. Da ich hierzu keine Übergangsvorschriften gefunden habe; trage ich da nun nur noch die neuen Bestimmungen ein oder noch die "alten".
    Hoffe ihr könnt helfen.

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Hey keiner, der hier was dazu weiß?
    Es mag ja ein Problem der neuen Bundesländer sein, aber gibt es hier niemanden, der schon mal damit zu tun hatte?

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Mag sein das das so selbstverständlich ist, das niemand darauf reagiert. Ich würde die Eintragung auf Grund der alten Bestimmungen eintragen, da die Bescheinigung auf der dann deine Eintragung beruht, ja wirksam erteilt wurde, als die alten Bestimmungen noch in Kraft waren.

  • Maßgeblich ist das Datum der Erteilung der (gesiegelten?) Bescheinigung. Da zu dem Zeitpunkt die genannten §§ gültig waren, gibt es doch keine Notwendigkeit, etwaige neue Vorschriften, Übergangsvorschriften oder sonstwas zu beachten, ich sehe das auch so wie nemo, no problem

  • So selbstverständlich scheint es eben nicht zu sein.

    Ich habe nämlich auch schon mit Rechtspflegern von anderen Gerichten gesprochen und die würden nur noch die neuen Bestimmungen eintragen. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben die zum Teil sogar Anträge vorliegen, die alten Eintragungen den neuen Regelungen anzupassen.:gruebel:

    Deshalb wollte ich eben noch ander Meinungen hören.

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Nach Art. 1 des FlErwÄndG wurde § 7 des AusglLeistG geändert, so dass die Änderungen auch für Verträge vor dem 11.07.2009 gelten sollen. Wir sind hier auch am diskutieren, wie nun zu verfahren ist. Kann man dadurch automatisch (so nach dem Motto: Gesetz ist Gesetz) nach den neuen Bestimmungen eintragen oder müsste man ggf. eine neue Bescheinigung erfordern? Weiß jemand Rat?

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