Zinshöhe Mahnbescheid

  • Hallo,

    mir liegt folgender Sachverhalt vor: Großer Arbeitgeber beantragt Mahnbescheid wegen zuviel gezahlter Bezüge gegen seinen Arbeitnehmer. Als Zinsanspruch will er 8% Zinsen "wegen Inanspruchnahme eines Bankkredits".
    Mir sind da jetzt die §§ 288, 13 BGB bekannt. Ich frage mich daher jetzt, ob das Arbeitsverhältnis vordergründig ist (das BAG hat mal entschieden, dass das Arbeitsverhältnis kein Rechtsgeschäft i.S. des § 288 II BGB ist) oder dass der Arbeitgeber die zuviel gezahlten Bezüge durch einen Bankkredit ausgleichen musste.

    Wie sind Eure Meinungen?
    Da ich kein Mahnsachenexperte bin und mit diesen Dingen selten zu tun habe: Habe ich evtl. einen Denkfehler :gruebel: oder ist die Lösung so einfach, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe?

  • Du mußt die Begründetheit des Zinsanspruchs doch gar nicht prüfen, das wäre Sache des Richters im streitigen Verfahren (nachdem der Ag Widerspruch einlegt). Nur Wucherzinsen würden zu einer Monierung führen...

  • Ist das nicht per Katalognummer beantragt?
    Wieso prüfst Du das Überhaupt. Sollte die Zinshöhe miot dem Kataloganspruch nicht übereinstimmen, kommt doch eh ne Monierung.
    Ansonsten prüfst Du den Zinssatz nicht. Es bleibt ja dem Schuldner überlassen Widerspr5uch einzulegen.

  • Ich bin beim ArbG und wir kriegen die Dinger, naja, vielleicht mal 3 Stück pro Monat und das läuft alles per Hand. Nix is mit Katalognummern hier, leider. Wenn wir Glück haben, ist der Vordruck mit dem PC geschrieben und nicht mit Kuli gekritzelt ;) Daher bin ich da nicht so im Thema und für jede Hilfe dankbar, wenn mal etwas anders ist als sonst :oops:
    Also habe ich mir viel zu viel Gedanken gemacht.
    Vielen Dank!

  • Unabhängig davon, dass Du es nicht prüfen musst, wären Deine Überlegungen auch nicht richtig gewesen. Denn der von Dir angenommene Fall des § 288 Abs. 2 BGB läge nach Deinem Sachverhalt ja nicht vor. Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann ersterer tatsächlich nicht 8 Prozentpunkte überm Basiszins (wie unter Kaufleuten) verlangen; beantragt sind nach Deiner Fallschilderung aber nicht 8 Prozentpunkte überm Basiszins, sondern 8 % als Schadensersatz dafür, dass Bankkredit in Anspruch genommen werden muss. Diese Zinsforderung wäre auch im Arbeitsverhältnis als Forderung des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer denkbar. - Allerdings: weder das eine noch das andere musst und darfst Du prüfen.

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