Servus Leute,
irgendwie steh ich grad aufm Schlauch. Also es ist eine Überlassung vom Vater und seiner (neuen) Ehefrau an den Sohn (vorweggenommene Erbfolge). Als Abkömmling nach seinem Vater wäre der Sohn ja begünstigt (1/2 Geb. § 60 II KostO) nach der Frau des Vaters aber nicht, die aber ja zu 1/2 MEigt ist und auch mit auflässt. Aus Abs III werd ich irgendwie nicht schlau. Bitte kann mir jemand auf die Sprünge helfen, danke.
Zinho
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