• Guten Morgen, kann mir jemand weiterhelfen? Reicht es eigentlich aus, wenn ein Ehepartner, der allein über sein Grundstück verfügt im Kaufvertrag angibt mit seinem Ehepartner Gütertrennung vereinbart zu haben oder muss man sich noch einen Auszug aus dem Güterrechtsregister bzw. eine begl. Abschrift des Ehevertrages vorlegen lassen?

  • Mir reicht die Behauptung aus. Wenn ein Verkäufer erklärt, er sei nicht verheiratet oder er verfüge nicht über sein wesentliches Vermögen, verlange ich schließlich auch keine weiteren Nachweise. Welche auch?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Mir reicht es auch aus.

    Außerdem spricht noch folgender Beschluss des OLG München vom 10.09.2009, Az: 34 Wx 059/09 dafür:

    Leitsatz:
    " Hat ein Ehegatte über ein Grundstück verfügt, darf das Grundbuchamt auch dann, wenn konkrete Tatsachen Anlass zur Vermutung geben, dass es sich um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, den Eintragungsantrag nur beanstanden, wenn auch konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Erwerber dies weiß. Allein die nicht weiter substantiierte Behauptung der Kenntnis durch den anderen Ehegatten genügt hierfür nicht."

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