Löschungsvormerkung

  • Ich habe gerade folgenden GB Eintrag in einem Erbbaurecht:

    In Abt. III sind drei Grundschulden für verschiedene Banken eingetragen, jeweils mit einer Löschungsvormerkung für den jeweiligen Grundstückseigentümer.
    Nun soll eine Abtretung einer GS eingetragen werden. Normalerweise bewirkt eine Vormerkung ja keine "Grundbuchsperre". Kann ich auch hier einfach die Abtretung eintragen ohne den Grundstückseigentümer zu beteiligen?
    Ich bin mir gerade etwas unsicher, wegen eines evt. Heimfallanspruchs.

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