Hallo!
Im vorliegenden Fall hat ein Gläubiger die Insolvenzeröffnung beantragt.
Der Richter hat den Schuldner unter Fristsetzung auf die Möglichkeit des Eigenantrags und des Antrags auf Erteilung der RSB hingewiesen.
Diese Frist ist ungenutzt verstrichen, es wurde auf den Gläubigerantrag hin eröffnet.
M. E. gibt es für den Schuldner nun (Verfahrensstand: Eingang des Schlussberichts wird erwartet) keine Möglichkeit mehr, in diesem Verfahren (IN) die RSB zu erlangen. Richtig? Wie sieht es aus mit einer Wiedereinsetzungsmöglichkeit? Wird aus praktischen Gründen bei anderen Gerichten anders verfahren?
verspäteter Antrag auf RSB
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Marjell -
21. September 2006 um 14:42
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http://72.14.205.104/search?q=cache…de&ct=clnk&cd=4
Hier ist dazu eine Entscheidung -
Meiner Ansicht nach ist der Antrag verfristet, ohne jetzt rainers link zu folgen müsste das die BGH Rechtsprechung zu diesem Thema sein: wurde der Schuldner ordnungsgemäß unter Fristsetzung belehrt und stellte er keinen Antrag dann gibt es in diesem laufenden Verfahren keine RSB.
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Vom gleichen Tag gibt es auch noch eine andere BGH-Entscheidung, die abhängig vom Einzelfall ein anderes Ergebnis bedeuten könnte.
http://www.recht.com/heymanns/start.xav?bk=heymanns_bgh_ed_datz&startbk=heymanns_bgh_ed_datz&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'IX%20ZB%20176%2F03'%5D
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