Dem Schuldner ist Restschuldbefreiung versagt worden nach § 298 InsO. Nun kommt die Insolvenzverwalterin und beantragt einen vollstreckbaren Vergütungsfestsetzungsbeschluss gegen den Schuldner.
Haltet Ihr das für zulässig? Über § 4 InsO und § 104 ZPO?
In den Kommentierungen finde ich dazu keine ausdrücklich Aussage.
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