Erbengemeinschaft des Mitglieds der Erbengemeinschaft

  • Hallo alle zusammen; folgendes Problem habe ich:

    In Abt. I sind eingetragen:
    A und B in Erbengemeinschaft

    Jetzt ist A auch verstorben und A und B haben sich noch nicht auseinandergesetzt.
    Die Erben des A, ebenfalls eine Erbengemeinschaft bestehend aus C und D beantragen Grundbuchberichtigung auf die beiden in Erbengemeinschaft.

    Wie trage ich das denn im GB ein? Und geht das? Eine Erbengemeinschaft, die Mitglied der Erbengemeinschaft ist müsste ja rechtlich möglch sein, aber wie sag ichs dem Grundbuch?:(

    Abt.I 1
    1. C und D in Erbengemeinschaft
    2. B
    in Erbengemeinschaft


    Oder wie siehts aus?:confused:
    Danke!

  • :daumenrau Genau so würd ichs eintragen.

    Die zuerst entstandene (und bereits eingetragene) Erbengemeinschaft ist dabei als Hauptgemeinschaft anzusehen und die nach dem Tode des einen Erben entstandene Erbengemeinschaft ist dann sozusagen die Untergemeinschaft in der ersten Erbengemeinschaft...

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)

  • 2aI : C
    2aII: D
    2b : B

    zu 2aI,II: in Erbengemeinschaft
    zu 2a,b: in Erbengemeinschaft

    Die Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig. Das Problem, ob sie Mitglied einer anderen Erbengemeinschaft sein kann, stellt sich somit nicht. Materiell Berechtigt sind die Miterben persönlich, die Erbengemeinschaft bezeichnet lediglich ihr Berechtigungsverhältnis.

  • blöde frage:

    A und B in Erbengemeinschaft
    Dann ist B verstorben.

    Im Grundbuch eingetragen:
    1)A
    2) A und C in Erbengemeinschaft

    Dann ist A verstorben:

    Ist jetzt ganz einfach nur C Alleineigentümer?

  • Wenn C Alleinerbe von A ist: ja. Sonst: nein.

    Mit Verlaub: die Frage war wirklich blöde.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

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