Weiß jemand was es kostet wenn die Aufhebung vom Erbbaurecht bewilligt und beantragt wird und zudem noch ein für den Erbbauberechtigten eingetragenenes Vorkaufsecht gelöscht wird?
[Eigentümer des bmit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks und der Erbbauberechtigte sind identisch...]
Kosten bei Löschung Erbbaurecht
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steffi_not -
2. März 2010 um 16:44
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Für jede Löschung eine halbe Gebühr nach dem Wert des jew. gelöschten Rechts.
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Zu einem ähnlichen Fall habe ich auch eine Frage:
Ich habe jetzt die Urkunde vorgelegt bekommen, in dem Erbbauberechtigter und Untererbbauberechtigter das Untererbbaurecht aufheben. Weiterhin werden in dieser Urkunde "vorsorglich" die Löschungen der in Abt. II und III eingetragenen Belastungen bewilligt und beantragt.
Meine Frage ist nun, ob ich jetzt je eine Gebühr für die Löschung der einzelnen Rechte (5 x Untererbbauzins, Vorkaufsrecht und Vormerkung für weitere Erbbauzinsen) erheben muss!?!
Danke schon jetzt für eure Hilfe! -
Nein, müssen nicht erhoben werden (vgl. Korintenberg/Lappe § 68 Rn. 1).
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Danke!
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