• Wahrscheinlich haben die meisten Behörden gleitende (oder flexible oder was auch immer) Arbeitszeit, deren Einzelheiten im Rahmen der landesrechtlichen Gesetze und/oder Verordnungen durch Dienstvereinbarung zwischen dem örtlichen Behördenleiter und dem örtlichen Personalrat geregelt sind.

    Konkrete Frage:
    In welchem Maß kann man Zeitausgleich in Form von ganzen Tagen nehmen: Auf eine bestimmte Anzahl im Jahr begrenzt (also höchstens x mal im Jahr ganz zu Hause bleiben) oder unbegrenzt ?

    Kann man irgendwo auch am Wochende "stempeln" ?

    Danke für die Antworten

  • Die Anzahl der durch Gleitzeit möglichen freien Tage ergab sich bei uns aus der Gleitzeitvereinbarung unserer Behörde mit dem Personalrat. Wenn ich mich recht erinnere waren es monatlich ein ganzer Tag oder zwei Halbe.
    Inzwischen haben wir flexible Arbeitszeit und die Zahl der Gleittage ist nicht mehr festgelegt. Es muss halt mit den Kollegen abgesprochen werden, damit der Dienstbetrieb läuft.
    Am WE stempeln geht bei uns nicht.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Es gibt für jedes Bundesland eine Arbeitszeitverordnung.
    Diese ist Grundlage für die Dienstvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Peronalrat.
    Im § 6 der Verordnung der sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten im Freistaat Sachsen (Sächs AZVO) ist geregelt, dass mann Überstunden im Monat wie folgt absetzen kann:
    - zwei ganze Tage oder
    - einen ganzen Tag und zwei halbe Tage oder
    - vier halbe Tage
    Diese Regelung wurde in der Dienstvereinbarung zwischen unserem Dienstherr und dem Personalrat übernommen.
    Du müsstest mal in der für Dein Bundesland geltenden Arbeitszeitverordnung nachsehen. Ich gehe aber davon aus, dass es sicherlich bei Euch nicht anders geregelt ist.

    Der Computer ist eine großartige Erfindung. Es passieren genauso viele Fehler wie früher. Aber niemand ist daran schuld. :wechlach:

  • Habe vergessen noch etwas zur Wochenarbeit zu sagen.
    In der bereits zitierten Arbeitszeitverordnung § 1 ist geregelt, dass die regelmäßige Arbeitszeit Montag bis Freitag ist.
    Wochendarbeit muss daher von der Dienstbehörde angewiesen oder genehmigt sein.

    Arbeitszeit loggen wir mit Computerprogramm ein und aus. Soweit mir bekannt ist, ist das Programm so eingestellt, dass an Wochenenden keine Arbeitszeit gezählt wird. Habe dies aber noch nicht ausprobiert. Das Wochende ist mir heilig. und muß ich mir nicht mit Arbeit verderben.

    Der Computer ist eine großartige Erfindung. Es passieren genauso viele Fehler wie früher. Aber niemand ist daran schuld. :wechlach:

  • Musst Du Dich dann am Rechner für Deine Dienstzeit anmelden? Dann geht Dir aber die Arbeitszeit verloren, die Du seit dem Betreten des Dienstgebäudes schon "erbracht" hast.

  • Musst Du Dich dann am Rechner für Deine Dienstzeit anmelden? Dann geht Dir aber die Arbeitszeit verloren, die Du seit dem Betreten des Dienstgebäudes schon "erbracht" hast.



    Dafür werden automatisch 5 Minuten gutgeschrieben.

  • Musst Du Dich dann am Rechner für Deine Dienstzeit anmelden? Dann geht Dir aber die Arbeitszeit verloren, die Du seit dem Betreten des Dienstgebäudes schon "erbracht" hast.



    Dafür werden automatisch 5 Minuten gutgeschrieben.




    :wechlach:Ich steche auch am Arbeitsplatz ein, da bin ich schneller als an der Stechuhr im Hauptgebäude . Aber andere Kolleginnen sehen das viiieeelll anders :gruebel:

  • 5 Minuten gutgeschrieben?? Habt ihrs gut.. Bei uns gibts das nich.. Dann hat man eben Pech, wenn der PC mal länger braucht zum hochfahren..

  • 5 Minuten gutgeschrieben?? Habt ihrs gut.. Bei uns gibts das nich.. Dann hat man eben Pech, wenn der PC mal länger braucht zum hochfahren..



    Rede mal mit eurem Personalrat. Der sollte sich dann mit dem Hauptpesonalrat in Verbindung setzen. Ich glaube die Regelung kam vom OLG.
    Mann wollte uns die 5 Minuten auch schon mal wieder wegnehmen. Der Personalrat und die Geschäftsleitung haben sich aber dagegen gewehrt.
    Begründung war eben, das Hochfahren des Computers. Die Arbeitszeit beginnt, wenn mann am Arbeitsplatz sitzt. Mit Einschalten des Computers sitze ich am Arbetisplatz, folglich ist das Hochfahren des Computers Arbeitszeit, die gutgeschrieben werden muss.

    Der Computer ist eine großartige Erfindung. Es passieren genauso viele Fehler wie früher. Aber niemand ist daran schuld. :wechlach:



  • Bei uns wird nix gutgeschrieben, deshalb gehen ja 99 % der Mitarbeiter der Nebengebäude an die Stechuhr im Haupthaus , damit man dann ganz gemütlich ins Büro schlendern kann. Das wäre mir zu aufwendig- erst ins Haupthaus einstechen und dann wieder zurück ins Nebengebäude zum Büro .;)



  • Doch, das Land NRW ist da liberaler (obwohl es im Ggs. zu Sachsen kein Freistaat ist): In § 14 seiner AZVO heißt es:

    (6) Zur Abgeltung von Zeitguthaben können Vereinbarungen hinsichtlich eines halbtägigen (Vormittag oder Nachmittag), ganztägigen, mehrtägigen oder unbegrenzten Freizeitausgleichs getroffen werden. Der Umfang des Zeitausgleichs ist rechtzeitig mit der oder dem Vorgesetzten abzustimmen und eine Vertretungsregelung sicherzustellen. Dabei ist den dienstlichen Interessen Vorrang einzuräumen.

  • Von den Gerichten, bei denen ich bislang gearbeitet habe, kenne ich verschiedene Varianten des Gleitzeitvertrags und verschiedene Varianten, die nebenher gehandhabt werden. Die Grauzonen sind m. E. zum Teil sehr groß.
    Problematisch finde ich es dann, wenn es hausintern intransparent gehandhabt wird, Rechte also nur nach Nase zugestanden werden.

    Ich denke das ist auch ein individueller Gestaltungsbereich, den sich die jeweilige Verwaltung nicht unbedingt nehmen lassen will, damit der Laden irgendwie am laufen bleibt. Ich finde es aber nicht schlecht, wenn Nachbargerichte Dinge, sofern möglich, ähnlich handhaben.

    Aus Verwaltungssicht kann m. E. (schon wegen etwaiger Haftungsfälle und aus Fürsorgegründen) aber eigentlich die Antwort nur lauten: Wochenendextrawürste braten ist nicht.
    Ich war vor Jahren das letzte mal auch Samstag im Gericht, weil ich im Anschluss an den (bei uns für Rechtspfleger zum Glück jetzt abgeschafften) Eildienst noch Akten vom Tisch gehauen hab.

  • Wir haben eine Dienstvereinbarung zwischen dem Dienstherrn und dem Personalrat. Zwei Gleittage pro Monat sind zulässig. daneben unbegrenzt Freizeitausgleich, sofern er natürlich genehmigt wird.

    In dieser Dienstvereinbarung sind auch die Anzahl der mind. zu leistenden (Tages) Stunden und das Zeitguthaben geregelt.

    Und ein bestimmter Personenkreis, der davon ausgenommen ist.....:teufel:

    Arbeitszeit am WE oder späten Abendstunden wird ohne Probleme gutgeschrieben.

  • Wir können 2 Tage pro Monat "abbummeln", diejenigen (SE), die am Bereitschaftsdienst teilnehmen, 4 Tage pro Monat. Diese Tage sollen aber nicht in Verbindung mit dem Jahresurlaub genommen werden.
    Arbeitszeit am Wochenende kann gutgeschrieben werden, wenn das vorher beim Dienstherren beantragt und von ihm genehmigt wurde. Dafür müssen dann aber schon triftige Gründe vorliegen.

  • Wir können 2 Tage pro Monat "abbummeln", diejenigen (SE), die am Bereitschaftsdienst teilnehmen, 4 Tage pro Monat. Diese Tage sollen aber nicht in Verbindung mit dem Jahresurlaub genommen werden.
    Arbeitszeit am Wochenende kann gutgeschrieben werden, wenn das vorher beim Dienstherren beantragt und von ihm genehmigt wurde. Dafür müssen dann aber schon triftige Gründe vorliegen.



    Das ist bei uns nicht anders...

  • Die hiesige Dienstzeitvereinbarung sieht ein maximales Plus von 40 Std. und Minus von 20 Std. zum Monatsende vor.
    Zeitausgleich kann unbeschränkt genommen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, entsprechendes Zeitguthaben vorhanden ist und Vertretung gesichert wird.




  • Worin besteht denn der Unterschied zwischen Gleittagen und Freizeitausgleich? :gruebel:

    Beides dürfte doch entsprechend angehäufte Überstunden voraussetzen, oder?

  • Bei uns dürfen auch 2 ganze Tage im Monat als Freizeitausgleich genommen werden (auch in Verbindung mit Erholungsurlaub).

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck


  • Und ein bestimmter Personenkreis, der davon ausgenommen ist.....:teufel:

    .



    .... kannst Du mal " Ross und Reiter " nennen ?

    Würde mich schon interessieren, bei uns " stechen " alle Nicht-Richter !

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