• Das ist die Pebbsy-Nacherhebung. Ich habe das Gutachten hier liegen gehabt. Frag doch mal in deiner Verwaltung. Das dürften doch alle bekommen haben:confused:

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Zu #78: Wird denn da unterschieden zwischen OLG-Bezirk Karlsruhe und OLG-Bezirk Stuttgart?
    Ich versuche mal an die Zahlen zu kommen, mal sehen ob die Verwaltung sie raus rückt.

  • Mich würde mal interessieren, wie bei anderen Gerichten die in PEBB§Y verwandte Bezugsgröße "Bestand" angewandt wird und zwar wie lange ein Verfahren als im "Bestand" geführt gilt.

    Z.B. befindet sich bei uns eine Zwangsverwaltungsakte bis zum "Weglegen" im Bestand.

    Dagegen endetet der Bestand einer Insolvenzakte bereits mit der Erteilung der RSB (bzw. bei ohne RSB mit der Aufhebung).

    Bevor ich nun die unterschiedliche Handhabung hinterfrage, würde ich gerne mal wissen, wie es anderswo in diesem unserem Lande praktiziert wird.



  • Da Pebbsy bundesweit gilt, dürfte es nirgends anders sein. Im Bestand immer nur die 6 Jahre (bei natürlicher Person und RSB).

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  • Da Pebbsy bundesweit gilt, dürfte es nirgends anders sein. Im Bestand immer nur die 6 Jahre (bei natürlicher Person und RSB).



    @ Mosser:

    Mir stellte sich nur die Frage bzw. stellt sich immer noch, wann denn der Bestand tatsächlich beendet ist.

    Da mag man, wie ich es Deiner Antwort entnehme, zu der Auffassung gelangen, dass der Bestand mit der Erteilung der RSB beendet ist.

    Könnte ich auch gut mit leben, wenn ich wüsste, dass die nach Erteilung der RSB eventuell noch anfallenden Tätigkeiten, wie z.B.

    - Festsetzung der Vergütung des TH,
    - Erstellung der abschließenden Gerichtskostenrechnung,
    - Prüfung der Schlussunterlagen,
    - Stundung der Gerichtskosten,
    - ggf. Nachtragsverteilung,
    - ggf. Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel bei vbuH-Forderungen oder
    - Schlussterminsbestimmung bis einschlieplich Aufhebung des Verfahrens (bei längerer Laufzeit des eigentlichen Insolvenzverfahrens als das RSB-Verfahren)

    bei der Bemessung des Pensums berücksichtigt worden sind.

    Schlechterdings gehe ich aber davon aus, dass dieser kleine Blick über den Tellerrand der RSB-Erteilung hinaus fehlte.

  • Soweit ich weiß, ist das alles berücksichtigt. Man darf ja nicht vergessen, dass man 64 Minuten pro Jahr für jede Akte bekommt. Du hast natürlich wirklich alles aufgezählt, was mal kommen könnte. Aber da der Anteil der Tätigkeiten pro Akte verschwindend gering ist, dürfte es mit den Minuten abgegolten sein. Es gibt sicherlich auch genug Akten, wo man mit 64 Minuten pro Jahr "fürstlich" entlohnt ist. Was wohl immer wieder eine Diskussion ist, sind die 4 Jahre nach Erteilung der RSB. Aber nun gut, die müssen wir wohl schlucken. Wie letztlich alles andere auch;)

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  • Und wieviel Minuten sind dann ein Rechtspflegerpensum?
    Also wieviel Bestand brauche ich um mein Dasein hier zu rechtfertigen?



    Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und errechnet sich aus den Krankenzeiten etc. rechne mal mit 99.960 Minuten. Ich meine, das war die Zahl letztes Jahr in Niedersachsen. Aber nicht erschrecken ;)

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  • Soweit ich weiß, ist das alles berücksichtigt. Man darf ja nicht vergessen, dass man 64 Minuten pro Jahr für jede Akte bekommt. Du hast natürlich wirklich alles aufgezählt, was mal kommen könnte. Aber da der Anteil der Tätigkeiten pro Akte verschwindend gering ist, dürfte es mit den Minuten abgegolten sein. Es gibt sicherlich auch genug Akten, wo man mit 64 Minuten pro Jahr "fürstlich" entlohnt ist. Was wohl immer wieder eine Diskussion ist, sind die 4 Jahre nach Erteilung der RSB. Aber nun gut, die müssen wir wohl schlucken. Wie letztlich alles andere auch;)

    :zustimm: und Danke.

    Nur nach der Erteilung der RSB vergisst man die bisher bereits angerechneten Minuten nur zu leicht.:)

  • Bei uns sind es derzeit 102113,55 Minuten.



    Hahaha, sogar mit nach dem Komma, ich lach mich "scheckich":wechlach:. Sind das nu 55 Sekunden, oder 0,55 Anteil an einer Minute:wechlach:?

    Bei uns sind es 99792 Minuten (anscheinend werden wir mehr krank und haben mehr Feiertage; na dafür ist ja Niedersachsen bekannt...)

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  • Bei uns sind es derzeit 102113,55 Minuten.



    Hahaha, sogar mit nach dem Komma, ich lach mich "scheckich":wechlach:. Sind das nu 55 Sekunden, oder 0,55 Anteil an einer Minute:wechlach:?

    Bei uns sind es 99792 Minuten (anscheinend werden wir mehr krank und haben mehr Feiertage; na dafür ist ja Niedersachsen bekannt...)



    Wir haben die 42-Stunden-Woche. Liegt das evtl. daran?



  • Garantiert. Aber das sind selbst bei 52 Wochen "nur" 104 Stunden. Ich weiß, dass aber auch Ausfallzeiten mitberechnet werden. Die müssen ja bei uns sehr viel höher sein, denn Feiertage dürftet Ihr mehr haben. Meine Zahl ist auch vom letzten Jahr. Vielleicht ist die dieses Jahr ja auch anders.

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