NRW - Überwachungsverfahren wegen Schwellwertüberschreitung

  • Liebe Kollegen aus NRW,

    uns wurde von der Verwaltung eine Mail weitergeleitet betreffend das „Verfahren bei Bandbreitenüberschreitung der LVN-Verbindung aufgrund intensiver Nutzung durch einzelne Beschäftigte („Top-Talker“)“. Diese Mail wurde sicher an alle Gerichte in NRW versandt.

    Kann mir irgendjemand erklären, wodurch ich die dort angeprangerte „Schwellwertüberschreitung“ hervorrufe? Darf ich zukünftig nicht mehr längere Zeit ins Internet gehen? Darf ich also nicht längere Zeit am Stück das Forum geöffnet haben (auch ohne dort etwas zu posten)? Begehe ich damit ein Dienstvergehen?

    Ich verstehe das Ganze so, dass hierdurch die Internetnutzung der Beschäftigten limitiert werden soll. Die Bezeichnung „Top-Talker“ finde ich in diesem Zusammenhang auch interessant - es geht doch angeblich nur um die Leistungsauslastung der LVN-Anbindung.
    Vielleicht würde sich die Internetnutzung ja auch deutlich verringern, wenn es nicht beim Starten jedes Rechners automatisch aufgerufen würde...


    Kann mich jemand aufklären, was das Ganze bedeutet und was es für Folgen hat? :confused:

    Life is short... eat dessert first!

  • Da schließe ich mich mal an: Würde mich auch interessieren, da ich den gleichen Vorgang auf dem Tisch habe. Wiki hat mich da nicht wirklich schlau gemacht..:oops::oops:

  • Eine Bandbreitenüberschreitung kann mE nur eintreten, wenn diese variabel nach Bedarf bereitgestellt/erhöht wird. Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Landesinternen Netze gehen an (vermutlich) einem Punkt ins normale Netz. Und diese Bandbreite dürfte feststehen, ebenso wie die Verbindungen der Behörden untereinander.
    Was dagegen schon überschritten werden kann, ist das Datenvolumen. Auch wenn mehrere Tausend Bedienstete ein/mehrere Foren nutzen, dürfte dass nicht der Punkt sein. Ich denke da eher an große Downloads und Streamingsachen (Youtube, Radio etc.). Hier kann großes Datenvolumen erzeugt werden. Aber auch die stärkere Vernetzung der Justizprogramme mit einem/mehreren zentralen Servers sollte nicht vernachlässigt werden.

    Der genaue Wortlaut der Mail würde mich mal interessieren (PN oder Mail?)

    Mögliche Folgen des Verstoßes sollten in einer entsprechenden Dienstvereinbarung hinterlegt sein.

    @admin/mod: Dies dürfte eher in den Bereich Verwaltung gehören, oder?
    Update: :2danke

    Einmal editiert, zuletzt von Omega (4. März 2010 um 15:26)

  • Mich würde mal interessieren, was das bringen soll? Hat das Gericht nicht eh ne flatrate, so dass es egal ist, ob den ganzen Tag oder nur 5 min. die Verbindung ins Internet besteht?
    Ich verstehe den Sinn grad nicht...

  • Mich würde mal interessieren, was das bringen soll? Hat das Gericht nicht eh ne flatrate, so dass es egal ist, ob den ganzen Tag oder nur 5 min. die Verbindung ins Internet besteht?
    Ich verstehe den Sinn grad nicht...

    Bandbreite ist nunmal nicht unendlich. Wenn das halbe Gericht dauernd youtube schaut ist halt mal irgendwann Stau auf der Datenautobahn, flatrate hin oder her.

  • Leider ging aus den Schreiben nicht hervor, womit man eine Schwellwertüberschreitung produziert. Wenn es um youtube & Co. geht, dann ist mir das egal. Auf solche Seiten gehe ich vom Büro aus eh nicht (ist ja auch nicht wirklich dienstlich). ;)
    Aber es wäre halt schon nett zu erfahren, was nun geht und was nicht.

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  • Es stand da ja was von "Leitungsauslastung für mehr als 15 Minuten über 80% der nominellen Leitungsbandbreite". In dem Fall wird geguckt wer gerade ein erhöhtes Datenaufkommen verursacht. Ich kenne zwar die Anbindung nicht, behaupte aber mal, dass man das mit normalen surfen bestimmt nicht schafft.

  • Das "bisschen" normale Internetnutzung kann - wie Omega schon schrieb - eigentlich nicht zu einer Überschreitung führen. Nebem dem von Omega beschriebenen Streaming und Download spielt das mailverhalten oft eine große Rolle. Eine Spaßmail, die oft auch in den MB-Bereich gehen (Videos etc), ein paar Tage lang kreuz und quer geschickt, kann auch eine enorme Belastung sein.

    Die Last nach draußen, sprich vom Landesnetz ins www und zurück, durch Webseiten wird meist schon dadurch minimiert, dass auf Proxys gecached wird, d.h. bereits vorhandene Daten (z.B. Bildchen von häufig genutzten Webseiten) nicht mehr aus dem Netz gezogen werden, sondern quasi nur die Differenz zwischen gecachter Webseit und aktualisierter Seite.

  • Als ich vor einiger Zeit unseren Geschäftsleiter gefragt habe, ob es okay wäre, beispielsweise Radio Vatikan über Internet im Dienst zu hören, da meinte er aus seiner Sicht bestünden keine Bedenken.
    Das Gespräch drehte sich allerdings eher um GEZ-Fragen und da ich es nicht schriftlich habe, wird er es ohnehin längst vergessen haben.

  • Aufgrund der Formulierung und weil das LPVG genannt wird, vermute ich mal eine Streitigkeit zwischen Personalrat und Justizministerium/OLG bzgl. der Kontrolle der Nutzung. Und dies ist wohl das Ergebnis.

    Wichtig zur Einordnung - und Selbstkontrolle - würde ich den Personalrat oder die Techniker heranziehen - einer sollte bekanntgeben, welche Anbindung die Gerichte haben - 80% der Kapazität von was?
    Beispiel 2 MB über ISDN sorgt für eine mehrminütige hohe Auslastung, dasselbe bei 2MBit oder mehr, nicht mal für einen Schluckauf. Anderes Beispiel: Suse-Image von ca. 3 GB :D

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