Liebe Formusteilnehmer,
in einer Erbenangelegenheit mit ca. 40 Erben sind Personen bekannt, die eindeutig als Erben in Betracht kommen. Problematisch zeigt sich nun, dass diese Personen Hartz-IV-Empfänger sind und nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Erbschein zu beantragen. Die Nachlasssache, ein Grundstück, hat einen Verkehrswert von 250.000 €.
Jeder der in Frage kommenden Erben würde einen Erbteil von ca. 1/32stel erhalten. Ohne die Entwirrung der Erbengemeinschaft kann das Grundstück nicht veräußert werden.
Besteht hier die Möglichkeit, für die mittellosen Erben Verfahrenskostenhilfe zu beantragen? Oder habt ihr andere Lösungsvorschläge?