Ortstermin Sachverständiger und Einbruch

  • An alle Wissenden: habe mal wieder ein eher praktisches Problem

    Hatte gerade einen Anruf vom Sachverständigen, welcher zum Ortstermin ein "aufgebrochenes und geplündertes" Gebäude vorgefunden hat (Einbruch, Heizkörper abmontiert, alle Waschbecken zerschlagen u.s.w.). Mehrfamilienhaus war bis vor kurzem noch ´teilweise vermietet und stand unter Zwangsverwaltung (nunmehr leerstehend und Verwaltung aufgehoben). Sachverständige hatte vom Eigentümer noch keinen Schlüssel bekommen und wollte daher erst einmal von außen in Augenschein nehmen. Sachverständige informierte Eigentümer, Gläubiger und Polizei (welche bis dahin noch keine Kenntnis hatte) und fragt mich nun, wer muss Anzeige erstatten (hierüber seien sich wohl Schuldner, Gläubiger und Sachverständiger nicht einig)? Darf er gemachte Bilder der Polizei zur Verfügung stellen (Auftrag war ja vom Gericht) u.s.w.
    Ich bin etwas ratlos und wollte erst einmal einen kurzen Bericht zur Akte. Und dann? :confused::confused:

  • Hat das Objekt bei der Besichtigung durch den Sachverständigen noch unter Zwansgverwaltung gestanden? Ansonsten war der Zutritt ohne Genehmigung des Eigentümers schon nicht zulässig. Von einer eingehenden Besichtigung mit Fotodokumentation mal ganz abgesehen.

  • Gilt für beide Schreiber: Wo liegt das Problem?
    Der Sachverständige war zur Außenbesichtigung zum Objekt gekommen.
    Da er die Polizei "verständigt" hat, hat er doch schon Anzeige erstattet, oder? Jetzt ist es doch Sache der Polizei, wen sie dazu als Zeugen vernehmen will. Im Zweifel den Sachverständigen und den Eigentümer.

    Wenn die Polizei die Fotos braucht, wird sie sie wohl als Beweismittel beanspruchen.

  • Danke für die Antworten.
    Die Frage meines Sachverständigen ist einfach, wer ist für die Anzeigenerstattung zuständig? (Zwangsverwaltung besteht nicht mehr - Eigentümer oder Gläubiger?) - Das Objekt ist ja immerhin beschlagnahmt. SV hat Eigentümer, Gläubiger und Polizei "informiert". Ob er konkret Anzeige erstattet hat - weiß ich jetzt nicht - auf jeden Fall hatte er genau damit ein Problem. Muss ich als Gericht hier noch etwas veranlassen, für den Fall dass keine Anzeige erstattet wurde? :gruebel:

  • Natürlich kann nur der Eigentümer Anzeige erstatten. Sein Eigentum ist doch beschädigt.
    Wenn die Staatstanwaltschaft hier auch ohne Anzeige vorgehen muss, wird sie das aufgrund der Polizeiinformation schon tun.
    Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

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