Übertragungsvertrag mit Eigt.wechsel

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Einbringungsvertrag vorliegen.

    Der Grdst.Eigentümer ist gleichzeitig einzelvertretungs-berechtigter von § 181 befr. GF einer GmbH. Diese ist pers. haft. Ges. einer GmbH& Co KG ebenfalls einzelvertr.berechtigt und von § 181 befr. (Kommanditist ist ebenfalls der Grdst.Eigt.)

    Der Grdst.Eigt. handelt für sich und für die Gesellschaften. Jetzt überträgt er die Grdst. auf die GmbH & Co KG gegen Gewährung von Gesellschafterrechten.

    Die Eigt.Änderung wird bewilligt und beantragt.

    Dann kommen noch Werte von Kd-Anteilen usw.

    Muss ich irgendetwas besonderes beachten oder prüfen, oder kann ich die beantragte Eigentumsänderung vollziehen. Sanierungsgen. und UB liegen vor.

    Danke für eure Hilfe

  • Da sowohl die persönlich haftende Gesellschafterin der KG als auch der Geschäftsführer der GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind, sehe ich in dieser Hinsicht keine Probleme. Eine Auflassung hast Du ja sicher (nur zur Vorsicht, weil Du die nicht extra erwähnt hast ;)).
    Also rein damit.

    Life is short... eat dessert first!

  • Hier liegt der typische Fall vor, dass der Kommanditist sein Grundstück als Vermögen in die KG einbringt. Dass er gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, ist unbeachtlich und kommt auch nicht selten vor.

    Ich hätte keine Bedenken, die Eintragung vorzunehmen.

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)

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