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Habe hier nen Antrag auf Eigentumsumschreibung zugunsten einer luxemburgischen Errungenschaftsgemeinschaft.
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?
Kann man den Eigentumswechsel einfach vollziehen oder bedarf es der Vorlage irgendwelcher Nachweise? Oder muss man sonst etwas besonderes beachten?
Miss Vorbescheid
Errungenschaftsgemeinschaft nach luxemburgischem Recht
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Miss Vorbescheid -
24. September 2006 um 10:49
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Wenn es sich um Eheleute handelt, die luxemburgische Staatsbürger sind, und in Luxemburg die Errungenschaftsgemeinschaft der "normale" gesetzl. Güterstand ist, trage ich sowas ohne weitere Nachweise ein. Bei deutschen Käufern verlange ich ja auch keinen Nachweis, dass die Eheleute in Zugewinngemeinschaft leben.
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Die Errungengemeinschaft ist der gesetzliche luxemburgische Güterstand (Süß Rpfleger 2003, 53, 61; Bauer/von Oefele/Schaub, Internationals Bezüge im Grundstücksverkehr, RdNr.408). Das Bestehen des gesetzlichen Güterstandes bedarf keines Beweises. Er könnte aus naheliegenden Gründen auch überhaupt nicht geführt werden. Wie sollten z.B. deutsche Eheleute belegen, dass sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben?
Also keine Bedenken.
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