Zustellung des Anordnungsbeschlusses

  • Ich habe einen Schuldner, der in den Vereinigten Emiraten lebt. Nach deutschem Recht kann man an ein Postfach ja nicht zustellen, aber dort haben alle eine sogenannte P.O. Box.

    Kann ich nun diese umfangreiche Auslandszustellung umgehen und mich auf die öffentliche Zustellung berufen?

    :gruebel:

  • Ich denke du mußt erst nach 183 ZPO die Zustellung versuchen. Es ist ja nicht von vornherein ausgeschlossen, das zugestellt werden kann, nur weil der Empfänger in den Emiraten wohnt. Erst wenn die Zustellung nicht funktionert würde ich öffentlich zustellen.

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